Minderung nicht ordentlich ausgef. Nebenkosten

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Mieter M hat einen Mietvertrag mit Vermieter VM. In den Betriebskosten ist die Treppenhausreinigung enthalten. Die Reinigung wird durch Frau F (durch VM beschäftigt) erledigt. Die Kosten betragen monatlich ca. 25 € (ca. 23% der Gesamtkosten, gemäß Wohnfläche).

Die Treppenhausreinigung wird mangelhaft bzw. gar nicht durchgeführt. Einmal angenommen, der M zeigt dies am 15.06.200X schriftlich beim VM an. Am 25.06.200X schreibt der VM, es werde eine Stellungnahme von der Reinigungskraft angefordert.

Nachdem M länger nichts mehr gehört hat, zeigt er am 15.09.200X schriftlich an, dass er den Anteil der Reinigungskosten um 50% kürzen werde, da nach wie vor mangelhaft gereinigt wurde.

Die Fragen, die mir dabei durch den Kopf gehen:

Darf das M überhaupt bzw. genauer: Wie ließe sich eine mangelhafte Treppenhausreinigung beweisen? Die anderen Wohnparteien scheiden aus, denen ist es schlicht egal.

Kann man Nebenkosten generell überhaupt mindern?

Es grüßt

Schildmann

Konkurrenzschutz
Hallo guten Tag

Mal angenommen, jemand möchte gewerblich Räume mieten. Hat die Zusage vom Vermieter und die Schlüssel der Räume. Nun bekommt der neue Mieter während der Renovierungsarbeiten einen Anruf der Vermieterin. Ein anderer Mieter würde sich auf sein Konkurrenzschutz berufen. Dieser Mieter arbeitet aber etwas ganz anderes wie der andere neue Mieter. Dieser neue Mieter musste die Räume verlassen, bis das geklärt ist, aber schon mit dem gewissen Unterton, der Mietvertrag wird aufgehoben!

Was könnte hier vielleicht geschehen.

Liebe Grüße Zadorra

Hallo Schildmann,

nachdem ich meine Irritation über Zadorras „Antwort“ überwunden habe und zu dem Schluß komme, dass sie eine eigene Frage stellen wollte…

Darf das M überhaupt bzw. genauer: Wie ließe sich eine
mangelhafte Treppenhausreinigung beweisen? Die anderen
Wohnparteien scheiden aus, denen ist es schlicht egal.

M darf, aber er dürfte schlechte Karten haben, wenn die anderen Mieter das alles gar nicht so sehen. Er könnte natürlich den verschmutzten Hausflur per Kamera dokumentieren - falls das so auffällig ist.

Kann man Nebenkosten generell überhaupt mindern?

Man kann Nebenkosten verweigern, die keine Grundlage haben, aber man muss es eben im Notfall auch vor Gericht irgendwie belegen können.

Gruß!

Horst