Hallo,
ich wollte mich interessieren, ob es rechtens ist, wenn eine Wohnung, die als 49qm ausgeschrieben ist und eigentlich nur 42qm hat,fristlos zu kündigen bzw. ob der Vermieter das Recht hat, die ordentliche Kündigung zu fordern, so dass die üblichen 3 Monate noch gezahlt werden müssten, auch wenn die Wohnung eben erst zum Monatsbegin bezogen wurde.
Kann mir jemand helfen? Wo kann ich dazu was nachlesen?
Vielen Dank,
Tobias
Hallo,
Moin,
ich wollte mich interessieren, ob es rechtens ist, wenn eine
Wohnung, die als 49qm ausgeschrieben ist und eigentlich nur
42qm hat,fristlos zu kündigen bzw. ob der Vermieter das Recht
hat, die ordentliche Kündigung zu fordern, so dass die
üblichen 3 Monate noch gezahlt werden müssten, auch wenn die
Wohnung eben erst zum Monatsbegin bezogen wurde.
Kann mir jemand helfen? Wo kann ich dazu was nachlesen?
Was steht im Mietvertrag? 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon oder so etwas? Oder 49 m², oder ca. 49 m²?
Ist das Zimmer seit der Erstbesichtigung kleiner geworden?
Vielen Dank,
Bitte
Tobias
vnA
Hallo,
Was steht im Mietvertrag? 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon oder so
etwas? Oder 49 m², oder ca. 49 m²?
Ist das Zimmer seit der Erstbesichtigung kleiner geworden?
Nun, in welchem der Fälle kann fristlos gekündigt werden?
Gruß
Der Franke
Hallo,
MOIN;
Was steht im Mietvertrag? 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon oder so
etwas? Oder 49 m², oder ca. 49 m²?
Ist das Zimmer seit der Erstbesichtigung kleiner geworden?Nun, in welchem der Fälle kann fristlos gekündigt werden?
Ich würde mal sagen: Wenn überhaupt beim letzten.
Es ergeben sich allerdings in Abhängigkeit der Alternativer verschiedene Handlungsmöglichkeiten.
Gruß
auch
Der Franke
vnA
Morgen,
eine Abweichung der Vertraglichen zur tatsächlichen Mietfläche von + - 10 % wird nicht als Mangel betrachtet. Klar die Abweichung ist in diesen Fall erst mal höher, aber was steht genau im Mietvertrag und was gehört zu der Wohnung dazu Keller, Balkon? Steht im Vertrag Wohnfläche oder Mietfläche?
cu Nasewis
Aber tatsächlich scheint es ja auch bei ungefähren Angaben diese 10% Beschränkung zu geben. Folglich wären von von 49 auf 42 Quadratmeter auch in ca.49 Quadratmetern nicht mehr inbegriffen.
Das Zimmer (und nur eies) ist nicht kleiner geworden.
Zur „Mietfläche“ würde folglich der Keller gehören, zur „Wohnfläche“ nicht?
Folglich wäre bei einem 7qm Keller mit der Bezeichnung „Mietfläche“ alles richtig, mit dem „Wohnfläche“ nicht, da der Keller nicht dazu gehört, richtig?
Also wäre es dann doch immernoch eine (vorsätzlich) falsche Angabe, steht im Vertrag „Wohnfläche“, denn diese besteht nur aus der Wohnung (Bad,Zimmer,Küche,Flur - kein Balkon, der noch hinzukäme).
Habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank,
Tobias
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Hallo!
ich wollte mich interessieren, ob es rechtens ist, wenn eine
Wohnung, die als 49qm ausgeschrieben ist und eigentlich nur
42qm hat,fristlos zu kündigen bzw. ob der Vermieter das Recht
hat, die ordentliche Kündigung zu fordern, so dass die
üblichen 3 Monate noch gezahlt werden müssten, auch wenn die
Wohnung eben erst zum Monatsbegin bezogen wurde.
Wenn man bei der Flächenunterschreitung von einem Mangel ausgeht, muss man sich für eine fristlose Kündigung immer noch fragen, ob ein zuwarten bis zum möglichen Kündigungstermin unzumutbar ist. Ich hätte da meine Zweifel und würde eine fristlose Kündigung eher nicht als wirksam erachten.
Gruß,
Florian.
Hallo,
es gibt eine BGH-Entscheidung zu „Mietminderung“, nicht zur Kündigung. Vielleicht hilft dies schon weiter:
http://www.baulinks.de/webplugin/2004/0651.php4
Aber tatsächlich scheint es ja auch bei ungefähren Angaben
diese 10% Beschränkung zu geben.
Du bringst jetzt Informationen, die ursprünglich nicht bekannt waren:
Folglich wären von von 49 auf
42 Quadratmeter auch in ca.49 Quadratmetern nicht mehr
inbegriffen.
Das Zimmer (und nur eies) ist nicht kleiner geworden.
Zur „Mietfläche“ würde folglich der Keller gehören, zur
„Wohnfläche“ nicht?
Folglich wäre bei einem 7qm Keller mit der Bezeichnung
„Mietfläche“ alles richtig, mit dem „Wohnfläche“ nicht, da der
Keller nicht dazu gehört, richtig?
Also wäre es dann doch immernoch eine (vorsätzlich) falsche
Angabe, steht im Vertrag „Wohnfläche“, denn diese besteht nur
aus der Wohnung (Bad,Zimmer,Küche,Flur - kein Balkon, der noch
hinzukäme).
Habe ich das richtig verstanden?
Kellerfläche ist Nutzfläche und wird zu 50% angesetzt.
Ich befürchte, nicht einmal Mietminderung ist möglich.
Gruß
Der Franke