Besondere !Fristenregelung Nebenkostenabrechnung

Der Abrechnungszeitraum für eine Nebenkostenabrechnung endete nach 12 Monaten zum 31.10.08. Der 31. ist in Sachsen Feiertag. Verschiebt sich die 12 Monatspflicht damit auf den daruf folgenden Werktag ?(Montag 02,.11.). Wenn das jemand weis hofft man auf ein Urteil oder Gesetz wo das niedergeschrieben ist.
Laut ZPO würde sich die Frist verängern weil Feiertage und Samstage keine Werktage sind.

Hallo!

Verschiebt sich die 12 Monatspflicht damit auf den daruf
folgenden Werktag ?(Montag 02,.11.).

Ja

Wenn das jemand weis
hofft man auf ein Urteil oder Gesetz wo das niedergeschrieben
ist.

§ 193 BGB.

Laut ZPO würde sich die Frist verängern weil Feiertage und
Samstage keine Werktage sind.

Jetzt bist Du dran: Wo in der ZPO steht das?

Die Fristenlegung kommt als Aussage vom Rechtsanwalt.
Der Mieterschutz sagt laut BGB 193 wenn der Stichtag auf einen Feiertag fällt und der darauf folgende tag ein Sonnabend oder Sonntag ist so ist der Sonnabend kein Werktag. Der nächste Werktag ist Fristende.
Die Abrechnung muss zu einer normalen Zustellzeit zugestellt werden.(wie normale Post)

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Natürlich meinte ich Montag den 03.11.08

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