'Schäden' bezahlen?

Guten Morgen,

man stelle sich mal folgende abstrakte Situation vor:

Familie X ist vor knapp 5 Jahren in eine versiffte Mietwohnung eingezogen. (Natürlich hat Fam. X diese vorher erstmal in wochenlanger Kleinarbeit geputzt und renoviert… Außerdem hat Vermieter Y in der ganzen Wohnung zu einem Schnäppchenpreis neue Böden verlegen lassen.) Nun ist Familie X nach langem Nachbarschaftsstreit Mitte diesen Jahres ausgezogen, hat beim Auszug die Wohnung übergeben und alle Schlüssel abgegeben.

Bei der Übergabe wurde festgestellt, daß in einem Kinderzimmer ein „Brett“ vom Laminat ein Loch hatte, außerdem waren in der Küche und im Flur auf dem PVC-Boden dunkle Flecken. In der Küche von einem handelsüblichen Türstopper, im Flur von einem ebensolchen Garderobenständer.

Familie X fühlte sich für die Flecken nicht wirklich verantwortlich, da sie nicht mutwillig verursacht wurden, sondern vermutlich durch Weichmacher im billigen PVC aus den Gummidingern der Gegenstände gelöst wurden. Das Loch im Laminat hätte Fam. X selbst reparieren können, da sie noch ein Paket des Laminats im Keller stehen hatte. Dies wurde vom Vermieter abgetan und es wurde verlangt, für die Schäden die Haftpflichtversicherung einzuschalten.

Frau X meldete die Schäden also ihrer Versicherung. Diese schickte im August einen Gutachter, der feststellte, daß der Vermieter Y alle Schäden schon hatte beheben lassen. Wie soll also ein Gutachten erstellt werden? Aus diesem Grund und mit der weiteren Begründung, die Schäden seien gesammelt worden, wurde eine jegliche Zahlung an Vermieter Y abgelehnt.

Letzte Woche bekam Familie X Post von Vermieter Y. Er will nun die komplette Rechnung für den neu verlegten Boden von Fam. X einfordern.

Nun die Fragen:
Kann man überhaupt einen Schaden beheben und erst danach ein Gutachten verlangen?
Darf der Vermieter die Gesamtkosten in Rechnung stellen?
Angenommen, die Erstverlegung der Böden war sehr günstig und man hat eine Rechnung, die das beweist. Darf die Neuverlegung dann doppelt soviel kosten?
Muss Familie X überhaupt irgendwas bezahlen? Sie wurde schließlich vorher gar nicht mit der Reparatur in Verzug gesetzt…

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

LG, Conny

Guten Morgen,

Moin,

man stelle sich mal folgende abstrakte Situation vor:

Ja

Familie X ist vor knapp 5 Jahren in eine versiffte Mietwohnung
eingezogen. (Natürlich hat Fam. X diese vorher erstmal in
wochenlanger Kleinarbeit geputzt und renoviert… Außerdem hat
Vermieter Y in der ganzen Wohnung zu einem Schnäppchenpreis
neue Böden verlegen lassen.)

Nur wenn etwas teuer ist, muss es nicht gut sein und nur wenn etwas kostengünstig ist, nicht schlecht. Wirtschaftliches Denken ist doch durchaus eine positive Eigenschaft, oder?

Nun ist Familie X nach langem
Nachbarschaftsstreit Mitte diesen Jahres ausgezogen, hat beim
Auszug die Wohnung übergeben und alle Schlüssel abgegeben.

Was nicht wirklich einen Einfluss auf den Bodenbelag hat.

Bei der Übergabe wurde festgestellt, daß in einem Kinderzimmer
ein „Brett“ vom Laminat ein Loch hatte, außerdem waren in der
Küche und im Flur auf dem PVC-Boden dunkle Flecken. In der
Küche von einem handelsüblichen Türstopper, im Flur von einem
ebensolchen Garderobenständer.

Es wurden also Schäden, verursacht durch den Mieter, festgestellt.

Familie X fühlte sich für die Flecken nicht wirklich
verantwortlich, da sie nicht mutwillig verursacht wurden,
sondern vermutlich durch Weichmacher im billigen PVC aus den
Gummidingern der Gegenstände gelöst wurden.

Oder durch den Türstopper und den Garderobenständer. Es ist aber viel einfacher erstmal die Schuld auf den anderen zu übertragen.

Das Loch im
Laminat hätte Fam. X selbst reparieren können, da sie noch ein
Paket des Laminats im Keller stehen hatte.

Was sie aber offensichtlich nicht getan hat.

Dies wurde vom
Vermieter abgetan und es wurde verlangt, für die Schäden die
Haftpflichtversicherung einzuschalten.

Frau X meldete die Schäden also ihrer Versicherung. Diese
schickte im August einen Gutachter, der feststellte, daß der
Vermieter Y alle Schäden schon hatte beheben lassen.

Mitte des Jahres ausgezogen, Wochen später kommt ein Gutachter. Wenn der V die Wohnung so lange hätte leerstehen lassen, hätte er gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.

Wie soll
also ein Gutachten erstellt werden? Aus diesem Grund und mit
der weiteren Begründung, die Schäden seien gesammelt worden,
wurde eine jegliche Zahlung an Vermieter Y abgelehnt.

Ist das Gutachten erst so spät erstellt worden, weil M den Schaden erst so spät seiner Versicherung meldete? ‚Schäden seien gesammel worden‘ heißt aber, dass die Versicherung das Vorhandensein von Schäden anerkennt, außerdem damit anerkennt, dass M Schadensverursacher ist. Lediglich aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Versicherungsleistung nicht gewährt werden kann.
Die Versicherung hat mit dem Vermieter übrigens nichts zu tun.

Letzte Woche bekam Familie X Post von Vermieter Y. Er will nun
die komplette Rechnung für den neu verlegten Boden von Fam. X
einfordern.

Ja, von wem sonst? Mit der Versicherung hat er ja nichts zu tun.

Nun die Fragen:
Kann man überhaupt einen Schaden beheben und erst danach ein
Gutachten verlangen?

Hat der Vermieter ein Gutachten verlangt oder die Versicherung?

Darf der Vermieter die Gesamtkosten in Rechnung stellen?

Vermutlich bekommt er nur den Zeitwert ersetzt.

Angenommen, die Erstverlegung der Böden war sehr günstig und
man hat eine Rechnung, die das beweist. Darf die Neuverlegung
dann doppelt soviel kosten?

Wenn Neuwert zu zahlen ist, dann ja.

Muss Familie X überhaupt irgendwas bezahlen? Sie wurde
schließlich vorher gar nicht mit der Reparatur in Verzug
gesetzt…

‚Bei der Übergabe wurde festgestellt‘ hast du geschrieben. Was genau hat man sich darunter vorzustellen.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Bitte

LG, Conny

vnA

Hallo nochmal,

Nur wenn etwas teuer ist, muss es nicht gut sein und nur wenn
etwas kostengünstig ist, nicht schlecht. Wirtschaftliches
Denken ist doch durchaus eine positive Eigenschaft, oder?

Nein, natürlich nicht. Nur war billig in diesem Fall wirklich billig. Der Laminat musste bereits nach drei Wochen zum ersten Mal ausgetauscht werden, da er an allen Ecken herunter brach.

Nun ist Familie X nach langem
Nachbarschaftsstreit Mitte diesen Jahres ausgezogen, hat beim
Auszug die Wohnung übergeben und alle Schlüssel abgegeben.

Was nicht wirklich einen Einfluss auf den Bodenbelag hat.

Familie X fühlte sich für die Flecken nicht wirklich
verantwortlich, da sie nicht mutwillig verursacht wurden,
sondern vermutlich durch Weichmacher im billigen PVC aus den
Gummidingern der Gegenstände gelöst wurden.

Oder durch den Türstopper und den Garderobenständer. Es ist
aber viel einfacher erstmal die Schuld auf den anderen zu
übertragen.

Du verstehst nicht, worauf Fam. X hier hinauswollte. Gehört es denn etwa nicht zur vertragsüblichen Nutzung, daß man Möbel hinstellen darf? Oder gibt es bestimmte Sachen, die man nicht im Haus haben darf? Man kann ja nicht vorher wissen, daß ein stinknormaler Türstopper bzw. Garderobenständer Verfärbungen am Boden verursachen. Frau X ist der Meinung, daß das durchaus normaler Verschleiß ist.

Das Loch im
Laminat hätte Fam. X selbst reparieren können, da sie noch ein
Paket des Laminats im Keller stehen hatte.

Was sie aber offensichtlich nicht getan hat.

Siehe direkt hier… VM hat es abgelehnt und das Loch wurde wirklich erst bei der Übergabe entdeckt. Und ohne Schlüssel kann Fam. X ja nicht mehr rein zum Reparieren…

Dies wurde vom
Vermieter abgetan und es wurde verlangt, für die Schäden die
Haftpflichtversicherung einzuschalten.

Frau X meldete die Schäden also ihrer Versicherung. Diese
schickte im August einen Gutachter, der feststellte, daß der
Vermieter Y alle Schäden schon hatte beheben lassen.

Mitte des Jahres ausgezogen, Wochen später kommt ein
Gutachter. Wenn der V die Wohnung so lange hätte leerstehen
lassen, hätte er gegen die Schadensminderungspflicht
verstoßen.

Wie soll
also ein Gutachten erstellt werden? Aus diesem Grund und mit
der weiteren Begründung, die Schäden seien gesammelt worden,
wurde eine jegliche Zahlung an Vermieter Y abgelehnt.

Ist das Gutachten erst so spät erstellt worden, weil M den
Schaden erst so spät seiner Versicherung meldete? ‚Schäden
seien gesammel worden‘ heißt aber, dass die Versicherung das
Vorhandensein von Schäden anerkennt, außerdem damit anerkennt,
dass M Schadensverursacher ist. Lediglich aus
versicherungsrechtlichen Gründen eine Versicherungsleistung
nicht gewährt werden kann.
Die Versicherung hat mit dem Vermieter übrigens nichts zu tun.

Letzte Woche bekam Familie X Post von Vermieter Y. Er will nun
die komplette Rechnung für den neu verlegten Boden von Fam. X
einfordern.

Ja, von wem sonst? Mit der Versicherung hat er ja nichts zu
tun.

Nun die Fragen:
Kann man überhaupt einen Schaden beheben und erst danach ein
Gutachten verlangen?

Hat der Vermieter ein Gutachten verlangt oder die
Versicherung?

Darf der Vermieter die Gesamtkosten in Rechnung stellen?

Vermutlich bekommt er nur den Zeitwert ersetzt.

Angenommen, die Erstverlegung der Böden war sehr günstig und
man hat eine Rechnung, die das beweist. Darf die Neuverlegung
dann doppelt soviel kosten?

Wenn Neuwert zu zahlen ist, dann ja.

Muss Familie X überhaupt irgendwas bezahlen? Sie wurde
schließlich vorher gar nicht mit der Reparatur in Verzug
gesetzt…

‚Bei der Übergabe wurde festgestellt‘ hast du geschrieben. Was
genau hat man sich darunter vorzustellen.

Bei der Übergabe wurde der VM auf die Flecken hingewiesen. Das Loch im Laminat wurde bei der Übergabe entdeckt. Trotzdem nahm der VM die Schlüssel entgegen ohne eine Nachbesserung zu verlangen. Muss er das nicht? Ansonsten wurde die Wohnung in besserem Zustand übergeben als sie vorher war.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Bitte

LG, Conny

vnA

Hallo,

Bei der Übergabe wurde der VM auf die Flecken hingewiesen. Das
Loch im Laminat wurde bei der Übergabe entdeckt. Trotzdem nahm
der VM die Schlüssel entgegen ohne eine Nachbesserung zu
verlangen. Muss er das nicht? Ansonsten wurde die Wohnung in
besserem Zustand übergeben als sie vorher war.

ich denke die wichtigste Frage ist, ob ein Übergabeprotokoll gemacht wurde.

Agnes