Mieter möchte einen scheinbar gesunden Baum fällen. Er schreibt Aufforderungsschreiben an Vermieter mit Frist von 14 Tagen. Sollte der Vermieter den Baum nicht fällen, dann würde der Mieter, auf Kosten des Vermieters durch Fremdfirma machen lassen. Vermieter weigert sich den scheinbar gesunden Baum zu fällen.
–> Frage: Darf der Mieter einfach eine Fremdfirma beauftragen auf Kosten des Vermieters? M. Wissens sind die Bäume doch Eigentum der Gemeinde und gehören somit dem Staat. Was kann der Vermieter hier tun?
Vermieter übergab Wohnung in einwandfreien Zustand. Jetzt klagt Mieter nach 3 Jahren, dass eine Tür schleift. Er fordert Vermieter auf, dies zu beseitigen, wenn nicht, würde Mieter eine Fremdfirma beauftragen auf Vermieters Kosten.
–> Frage: Ist Mieter hierzu berechtigt? Meiner Ansicht nach, muss der Mieter dafür selber aufkommen, oder?
Mieter möchte einen scheinbar gesunden Baum fällen.
Was für einen Baum, wo steht er, wem gehört er, was hat der Vermieter damit zu tun, warum möchte der Mieter den Baum fällen lassen?
Vermieter übergab Wohnung in einwandfreien Zustand. Jetzt
klagt Mieter nach 3 Jahren, dass eine Tür schleift. Er fordert
Vermieter auf, dies zu beseitigen, wenn nicht, würde Mieter
eine Fremdfirma beauftragen auf Vermieters Kosten.
–> Frage: Ist Mieter hierzu berechtigt? Meiner Ansicht
nach, muss der Mieter dafür selber aufkommen, oder?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Er kann aber im Mietvertrag Schönheitsreparaturen (Tapezieren etc.) und Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzen. Kommt also auf den Mietvertrag an.
Sicher aber ist: der Vermieter muss den Auftrag an den Handwerker geben, sonst zahlt der Mieter selber - wenn es sich nicht grad um einen Notfall handelt. Andererseits kann der Mieter die Miete mindern, wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt.
Mieter möchte einen scheinbar gesunden Baum fällen. Er
schreibt Aufforderungsschreiben an Vermieter mit Frist von 14
Tagen. Sollte der Vermieter den Baum nicht fällen, dann würde
der Mieter, auf Kosten des Vermieters durch Fremdfirma machen
lassen. Vermieter weigert sich den scheinbar gesunden Baum zu
fällen.
–> Frage: Darf der Mieter einfach eine Fremdfirma
beauftragen auf Kosten des Vermieters? M. Wissens sind die
Bäume doch Eigentum der Gemeinde und gehören somit dem Staat.
Was kann der Vermieter hier tun?
Hallo Kami,
der Baum gehört demjenigen, auf dessen Grundstück er steht. Wer den Baum unberechtigt fällen lässt, sollte sich schon mal mit der Gehölzwertermittlung nach Koch vertraut machen. (Da können je nach Standort, Art, Qualität und Alter schnell einige tausend Euro zusammen kommen)
Selbst wenn der Eigentümer mit der Fällung des Baumes einverstanden ist, ist ggf. eine Baumschutzsatzung zu beachten.
Solange keine Gefahr im Verzuge ist, z.B. deutliche Bruchgefahr, sollte der Eigentümer Fotos vom Baum machen und den Mieter darauf aufmerksam machen, das er sich nicht an fremden Eigentum zu vergreifen hat.
Grüße
Ulf
schliesse mich Ulf an.
Wenn für die jeweilige Stadt eine Baumschutzsatzung zu beachten ist http://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung darf der Baum gar nicht ohne Genehmigung gefällt werden…weder vom Eigentümer des Grundstückes noch (unberechtigt)von einem Mieter…was die Androhung angeht auf Rechnung des VM das machen zu lassen (oder die Mängel)gilt immernoch „wer bestellt, der bezahlt“
Und wenn er denn nach Antragsstellung gefällt werden darf, dann nicht selten ohne Auflagen wie zB einer Ersatzpflanzung eines anderen Baumes (der nicht das Gefahrenpotential hat wie der der gefällt werden soll)
Vielleicht reicht bei der Tür eine Unterlegscheibe an der Türzarge…wieso schleift die Tür denn so plötzlich?
Also wenn sich der Zustand der Türen verschlechtert hat, sie also schleifen, dann müßte der Vermieter den Mangel schon beheben. http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Andererseits hat der Mieter auch die Pflicht den VM auf vorhandene Mängel aufmerksam zu machen, damit dieser die Mängel abstellen kann: http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Inwieweit bei der Mängelbeseitung der abzuschleifenden Tür durch den Mieter, falls der VM nicht aktiv wird das hier greifen würde, kann ich allerdings nicht beurteilen. http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
Mieter möchte einen scheinbar gesunden Baum fällen.
Was für einen Baum, wo steht er, wem gehört er, was hat der
Vermieter damit zu tun, warum möchte der Mieter den Baum
fällen lassen?
Laubbaum; im Garten, gehört mit zum Grundstück des Vermieters. Mieter möchte Baum fällen, weil ich nicht gut aussieht und das Sonnenlicht wegnimmt.
Vermieter übergab Wohnung in einwandfreien Zustand. Jetzt
klagt Mieter nach 3 Jahren, dass eine Tür schleift. Er fordert
Vermieter auf, dies zu beseitigen, wenn nicht, würde Mieter
eine Fremdfirma beauftragen auf Vermieters Kosten.
–> Frage: Ist Mieter hierzu berechtigt? Meiner Ansicht
nach, muss der Mieter dafür selber aufkommen, oder?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung
zuständig. Er kann aber im Mietvertrag Schönheitsreparaturen
(Tapezieren etc.) und Kleinreparaturen auf den Mieter
abwälzen. Kommt also auf den Mietvertrag an.
Sicher aber ist: der Vermieter muss den Auftrag an den
Handwerker geben, sonst zahlt der Mieter selber - wenn es sich
nicht grad um einen Notfall handelt. Andererseits kann der
Mieter die Miete mindern, wenn der Vermieter seiner Pflicht
nicht nachkommt.
Um einen Notfall handelt es sich nicht. Kleinreparaturen und Instandhaltungskosten wurden in dem Mietvertrag mit aufgenommen.
Hallo Kami,
der Baum gehört demjenigen, auf dessen Grundstück er steht.
Wer den Baum unberechtigt fällen lässt, sollte sich schon mal
mit der Gehölzwertermittlung nach Koch vertraut machen. (Da
können je nach Standort, Art, Qualität und Alter schnell
einige tausend Euro zusammen kommen)
Selbst wenn der Eigentümer mit der Fällung des Baumes
einverstanden ist, ist ggf. eine Baumschutzsatzung zu
beachten.
Solange keine Gefahr im Verzuge ist, z.B. deutliche
Bruchgefahr, sollte der Eigentümer Fotos vom Baum machen und
den Mieter darauf aufmerksam machen, das er sich nicht an
fremden Eigentum zu vergreifen hat.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
der Baum wächst auf dem Grundstück des Vermieters. Der Mieter möchte den Baum fällen, weil er ihm nicht gefällt und Schatten auf das Grundstück legt. Wenn der Baum gefällt werden kann, wer zahlt die Kosten hierfür? Mieter oder Vermieter? Gehört das zur Gartenpflege?
Wie sieht es aus, wenn der Baum am absterben ist? Wer trägt hier die Kosten?
Muss der Eigentümer einer Fällung zustimmen oder kann er diese verweigern (Notfall liegt nicht vor)?
der Baum wächst auf dem Grundstück des Vermieters. Der Mieter
möchte den Baum fällen, weil er ihm nicht gefällt und Schatten
auf das Grundstück legt. Wenn der Baum gefällt werden kann,
wer zahlt die Kosten hierfür? Mieter oder Vermieter? Gehört
das zur Gartenpflege?
Wie sieht es aus, wenn der Baum am absterben ist? Wer trägt
hier die Kosten?
Muss der Eigentümer einer Fällung zustimmen oder kann er diese
verweigern (Notfall liegt nicht vor)?
Hallo Kami,
der Eigentümer ist in der Verpflichtung Gefahren abzuwehren und müsste auch die Kosten tragen. Beschattung ist allerdings keine Gefahr.
Sinnvoll ist es, einmal im Jahr eine Baumschau (am besten mit Zeugen) durchzuführen. Dazu benötigt man keinen Gutachter. Es reicht nach offensichtlichen Gefahren zu schauen (Verfaulter Stamm, größere Pilze am Holz, größere trockene Äste).
Der Baum ist Bestandteil des Grundstücks. Somit ist das keine übliche Gartenpflege, es sei, derjenige, der den Garten nutzt, hat den Baum auch gepflanzt.
Wenn Gefahr im Verzug ist, (z.B. Baum hat sich schon geneigt), darf der Baum auch unabhängig von einer Baumschutzsatzung gefällt werden (Manchmal muss das im Nachhinein angezeigt werden).
Ohne eine Gefährdung oder ein Urteil muss der Eigentümer keiner Fällung zustimmen. Wenn die Beeinträchtigung für den Mieter (kaum Tageslicht in der Wohnung) erheblich ist, könnte er versuchen, eine Mietminderung durchzusetzen.
Wenn der Mieter damit durchkommt, ist es dem Vermieter überlassen (falls er eine Genehmigung bekommt) auf eigene Kosten den Baum zu fällen oder einen Kronenrückschnitt durchzuführen).
Solange keine unmittelbare Gefahr von dem Baum ausgeht, hat keiner außer dem Eigentümer das Recht, an dem Baum herum zu schneiden.
Grüße
Ulf
Vielleicht reicht bei der Tür eine Unterlegscheibe an der
Türzarge…wieso schleift die Tür denn so plötzlich?
Ich hab keine Ahnung. Bei der Wohnungsübergabe war alles einwandfrei. Seitens der Nachbarn hieß es, dass es zwischen den Mietern öfters Streit gab. Vielleicht schleift deswegen die Tür (dies ist nur eine Annahme).
Also wenn sich der Zustand der Türen verschlechtert hat, sie
also schleifen, dann müßte der Vermieter den Mangel schon
beheben. http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Die Türe war vorher in Ordnung. Es hat nichts geschleift.
Andererseits hat der Mieter auch die Pflicht den VM auf
vorhandene Mängel aufmerksam zu machen, damit dieser die
Mängel abstellen kann: http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Hat er mit dem Aufforderungsschreiben getan.
Inwieweit bei der Mängelbeseitung der abzuschleifenden Tür
durch den Mieter, falls der VM nicht aktiv wird das hier
greifen würde, kann ich allerdings nicht beurteilen. http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
im Garten, gehört mit zum Grundstück des Vermieters.
Mieter möchte Baum fällen, weil ich nicht gut aussieht und das
Sonnenlicht wegnimmt.
Dann ist die Sache damit erledigt. Man kann schließlich nicht einfach alles umhauen, weil es einem nicht gefällt. Will der Mieter nicht vielleicht auch noch nach Fristsetzung von 14Tagen das Nachbarhaus auf Kosten dessen Besitzers abreißen lassen?
Weder hat der Mieter das Recht zum Fällen überhaupt noch hat er obendrein Anspruch darauf, die Kosten vom Vermieter erstattet zu bekommen.
Leute gibt’s…
Um einen Notfall handelt es sich nicht. Kleinreparaturen und
Instandhaltungskosten wurden in dem Mietvertrag mit
aufgenommen.
Dann lässt der Vermieter den Schaden beseitigen oder beseitigt ihn selber und wenn die Kosten die im Mietvertrag vermutlich genannte Bagatellgrenze von etwa 100€, maximal aber 10% der Jahreskaltmiete nicht übersteigen gibt er die Rechnung an den Mieter weiter. Wobei anteiliges Zahlen höherer Rechnungen nicht erlaubt ist. (http://www.123recht.net/Wo-liegt-die-Grenze-f%C3%BCr…)
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo Maja,
Bei der Wohnungsübergabe war alles
einwandfrei. Seitens der Nachbarn hieß es, dass es zwischen
den Mietern öfters Streit gab. Vielleicht schleift deswegen
die Tür (dies ist nur eine Annahme).
wenn die Tür tatsächlich beschädigt ist, ist selbstverständlich der Mieter für die Reparatur und deren Bezahlung zuständig - die Tür befindet sich schließlich in seiner Obhut. Der Mieter ist dann ggf. auch für Schäden am Fußboden verantwortlich und schadensersatzpflichtig. Letzteres auch dann, wenn es sich um Abnutzung handelt und der Schaden nicht rechtzeitig beim Vermieter gemeldet wurde.
Gruß
loderunner (ianal)