Hallo,
welche Frist für „sofort ausziehen“ gibt es bei einer fristlosten Kündigung der Wohnung durch den _Vermieter_?
Das ist doch bestimmt irgendwo genau geregelt.
Danke & Gruß, olli
FRISTLOSE KÜNDIGUNG
Nur ausnahmsweise hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. In diesen Fällen muss der Vermieter keine Kündigungsfrist einhalten, der Mieter muss „sofort“ ausziehen, das heißt innerhalb eines Monats. Auf die Sozialklausel kann sich der Mieter nicht berufen.
http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/…
Hallo,
der VM sollte neben der fristlosen Kündigung nach erfolgloser Abmahnung (evtl. auch hilfsweise die fristgerechte Kündigung aussprechen)eine „angemessene“ Räumungsfrist nennen damit der VM, wenn der Mieter diese verstreichen lässt, möglichst bald Räumungsklage einreichen kann.
Diese Frist ist soweit ich weiß aber nicht genau festgelegt. Hier heißt es:
http://www.ivd-bundesverband.net/ausgabe.php?CMS_c=a…
"Da es jedoch nicht möglich ist, über Nacht eine neue Wohnung zu finden, sollte im Kündigungsanschreiben des Vermieters eine angemessene Räumungsfrist (10-14 Tage) eingeräumt werden."
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
Gruß
Maja