Rücktritt vom Mietvertrag

Hallo zusammen,

* gibt es - so wie bei einem Haustürgeschäft - Rücktrittsrecht -
wenn der Mietvertrag unterschrieben ist…???

* Und wie bitte sind die gestzlichen Kündigungszeiten bei einem Mietverhältnis, wenn nichts anderes verinbart wurde…

Danke für Eure Hilfestellung.

sun*

Hallo!

* gibt es - so wie bei einem Haustürgeschäft - Rücktrittsrecht

wenn der Mietvertrag unterschrieben ist…???

Nein.

* Und wie bitte sind die gestzlichen Kündigungszeiten bei
einem Mietverhältnis, wenn nichts anderes verinbart wurde…

3 Monate für den Mieter, in den ersten 5(?) Jahren auch für den Vermieter.

Gruß,Jan

Richtig

3 Monate für den Mieter, in den ersten 5(?) Jahren auch für
den Vermieter.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gruß

Stefan