Hallo zusammen,
* gibt es - so wie bei einem Haustürgeschäft - Rücktrittsrecht -
wenn der Mietvertrag unterschrieben ist…???
* Und wie bitte sind die gestzlichen Kündigungszeiten bei einem Mietverhältnis, wenn nichts anderes verinbart wurde…
Danke für Eure Hilfestellung.
sun*
Hallo!
* gibt es - so wie bei einem Haustürgeschäft - Rücktrittsrecht
wenn der Mietvertrag unterschrieben ist…???
Nein.
* Und wie bitte sind die gestzlichen Kündigungszeiten bei
einem Mietverhältnis, wenn nichts anderes verinbart wurde…
3 Monate für den Mieter, in den ersten 5(?) Jahren auch für den Vermieter.
Gruß,Jan
Richtig
3 Monate für den Mieter, in den ersten 5(?) Jahren auch für
den Vermieter.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Gruß
Stefan