was ist, wenn bei einer alten Wohnungstür beim schließen die Glasscheibe rausspringt und eine neue eingesetzt werden muss, muss der Vermieter die Kosten, sagen wir mal ca. 230€, übernehmen oder kann er sagen der Mieter muss die neue Glasscheibe und den Einbau zahlen?
Da hat also jemand die Wohnungstür zugeworfen und dabei ist die Scheibe herausgefallen und ist zerbrochen? Ich denke, das muss derjenige bezahlen, der nicht in der Lage ist, eine Tür sorgfältig zu schließen. Ganz egal, ob er jetzt Mieter, Vermieter oder Besucher oder sonst jemand war.
Wenn es ein Besucher war, könnte ich es mir vorstellen, dass seine Haftpflichtversicherung einspringen könnte. Da müsste er sich mal erkundigen. Mit Versicherungen kenne ich mich nicht besonders gut aus, aber evtl. zahlt auch eine Glasbruchversicherung. Falls so etwas vorhanden ist, sollte man sich mal in der Richtung erkundigen.
Viele Grüße
Anne
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Hallo,
sollte den Mieter keine Schuld treffen (Zugluft, zugeknallte Tür etc) sehe ich keinen Grund, warum er das bezahlen sollte, da die Kosten über der Kleinstreparaturenklauselhöhe liegen. Eine anteilige Übernahme ist ebenfalls nicht mgl. ME muss der Vermieter die Reparatur an seinem Eigentum bezahlen. Lass mich aber gern überraschen
Gruß
Andreas
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