Man stelle sich folgende Situation vor:
Mieter A unterschreibt nach einmaliger, kurzer Besichtigung einer Wohnung den Mietvertrag. Die Wohnung wurde vor ungefähr einem Jahr laut Aussagen des Vermieters renoviert. Neuer Fußboden, gestrichen, neue Fenster eingesetzt. Nun stellt es sich bei der Wohnungsabnahme heraus, dass der Vormieter sehr häufig und intensiv in der Wohnung geraucht hat und deshalb die Wände extrem gelb vom Nikotin sind. Außerdem war die Wohnung ca. 6 Monate vor Einzug der neuen Mieter nicht bewohnt, angeblich jedoch regelmäßig gelüftet.
Der Vermieter der Wohnung behält aufgrund von Nachlässigkeit / Courage / Interesse nichts von der Kaution des Vormieters ein um die nikotingelben Wände wieder auszuweißen.
Die Vormieterin beruft sich auf die Tatsache, die Wohnung sei erst 1,5 Jahre vor ihrem Einzug frisch renoviert worden und deshalb müsse sie nichts an der Wohnung tun.
Auf nachfragen der jetzigen Mieter reagiert der Vermieter mit folgender Aussage:
Es sei ja in Deutschland sowieso so, dass Mieter immer recht bekämen und er könne es deshalb nicht riskieren, mit dem Vormieter in Streit zu geraten. Deshalb erhält dieser, trotz offensichtlicher Nikotinschäden an den Wänden, die volle Kaution zurück.
Wegen des dringenden Wohnungsbedarfs ziehen die neuen Mieter ein. Beim Streichen löst sich nun die Decke im Flur ab und in der Küche bedarf es einer speziellen (und teuren) Nikotinblockerfarbe.
Die Mieter entfernen nun die Farbe an der Decke im Flur und dokumentieren dies auf Video / Foto mit einer Digitalkamera. Es ist (leider erst nach ausprobieren) offensichtlich, dass extrem viele Schichten Farbe übereinander gestrichen wurden und die Decke keinem weiteren Bestrich standgehalten hätte. Dieser war jedoch aufgrund der Nikotinvergilbung notwendig.
Danach schleifen sie die Decke von Hand ab, bessern Unebenheiten mit Spachtelmasse aus und streichen die Decke weiß.
Außerdem streichen sie die Küche mit der Nikotinblockerfarbe und halten dies ebenfalls mit Bildern fest, auf denen deutlich zu sehen ist, wie gelb die Wände sind.
Können die Mieter nun gegenüber dem Vermieter ansprüche geltend machen, weil der Vermieter die Mieter hat alle Makel selbst entfernen lassen bzw. keine Initiative gegen die offensichtlichen Makel der Wohnung ergriffen hat?
Hatten die Mieter überhaupt das Recht dazu, die Fabrschicht der Decke einfach „abzutragen“ ohne den Vermieter über den schlechten Zustand zu informieren?
Hätte der Vermieter die Wohnung auf seine Kosten streichen lassen müssen?
Es ist anzumerken, dass der Vermieter lediglich bei der Wohnungsabnahme der Mieter auf die Mängel hingewiesen wurde, die Mieter jedoch im Nachhinein (wohl aufgrund der Aussage des Vermieters bezüglich „Mieter bekommt eh immer Recht“) die Mängel selbst beseitigt haben.