Hallo liebe Leute,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei meiner Überlegung weiterhelfen könnte:
Viele Mietverträge sehen heutzutage vor, dass der Mieter Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Grenze von z.B. EUR 100,- übernehmen muss. Vermieter haben daher grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, mögliche Reparaturkosten gerade unterhalb dieser Wertgrenze zu halten.
Wenn jetzt beispielsweise ein defekter Spülkasten getauscht wird, dann besteht die Rechnung des Sanitärdienstleisters in der Regel aus mehreren Positionen, nämlich insbesondere aus Arbeitsstunden, Anfahrtskosten und Materialkosten. Für einen Vermieter könnte dann grundsätzlich ein Anreiz bestehen, mit der Sanitärfirma eine Vereinbarung zu treffen, dass diese zwei Rechnungen ausstellt. Eine Rechnung würde dann z.B. nur die Fahrtkosten und die Arbeitsstunden enthalten, die zweite Rechnung die Materialkosten. An den Mieter würde man dann nur die erste Rechnung (Rechnungsbetrag