Muss Vermieter Reparaturkosten tragen?

Hallo liebe Leute,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei meiner Überlegung weiterhelfen könnte:

Viele Mietverträge sehen heutzutage vor, dass der Mieter Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Grenze von z.B. EUR 100,- übernehmen muss. Vermieter haben daher grundsätzlich ein berechtigtes Interesse, mögliche Reparaturkosten gerade unterhalb dieser Wertgrenze zu halten.

Wenn jetzt beispielsweise ein defekter Spülkasten getauscht wird, dann besteht die Rechnung des Sanitärdienstleisters in der Regel aus mehreren Positionen, nämlich insbesondere aus Arbeitsstunden, Anfahrtskosten und Materialkosten. Für einen Vermieter könnte dann grundsätzlich ein Anreiz bestehen, mit der Sanitärfirma eine Vereinbarung zu treffen, dass diese zwei Rechnungen ausstellt. Eine Rechnung würde dann z.B. nur die Fahrtkosten und die Arbeitsstunden enthalten, die zweite Rechnung die Materialkosten. An den Mieter würde man dann nur die erste Rechnung (Rechnungsbetrag

Hallo,
zum einen ist der Spülkasten komplett gar nicht von den Kleinreparaturen erfasst - die beziehen sich ausschließlich auf Dinge, auf die der Mieter selber häufig Zugriff hat. Das wäre der Griff, aber weder das Innenleben noch gar der komplette Spülkasten.

Zum zweiten geht es bei den Kleinreparaturen ausschließlich um wirklich kleine Reparaturen und nicht um Anteile an größeren. Mit der mehrfach aufgeteilten Rechnung würde hier jemand versuchen, diese Regelung zu umgehen. Ob das vielleicht sogar schon als Betrug zu werten ist, müsstest Du ggf. im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ klären lassen.

Gruß
loderunner (ianal)