Mietkaution gegen NK abrechnen ohne Endabrechnung?

Hallo,
Ein Mietvertrag ist am 31.10.2008 abgelaufen. Die Mieter verfügen über ein Übergabeprotokoll in dem es steht, daß keine Beanstandungen vorhanden sind. (Der VM war bei der Übergabe nicht dabei, sondern sie wurde von seinem rechtlichen Vertreter durchgeführt.)
Der VM hat die Mieter telefonisch informiert, daß er die Mietkaution bereits abgehoben hat und sie gegen einen Teil von seiner Meinung nach offen stehenden Nebenkosten abgerechnet hat. Allerdings hat er den Mietern keine vollständige Abschlussrechnung zugestellt.
Können die Mieter in diesem Fall ihre Kaution (inkl. Zinsen) trotzdem zurückforden, da bei der Wohnungsübergabe keine Mängel festgestellt wurden? Ist der VM nicht verpflichtet zuerst eine Endabrechnung vorzustellen bevor er die Kaution einfach so abhebt und die Mieter erst dann informiert, nachdem er das Geld anscheinend bereits benutzt hat?
Danke im Voraus,
elfie

Hallo,

wenn der reguläre Abrechnungszeitraum bis zum 31.12. geht, dann dauert es eigentlich noch etwas bis zur Endabrechnung. Die Zählerstände wurden zwischengelesen? Oder wurde tatsächlich eine Zwischenabrechnung gemacht? Wenn ja -> anfordern.

Alleine die Abhebung der Kaution zum jetzigen Zeitpunkt durch den VM verstehe ich nicht. Die Zinsen die in deiser Zeit noch anfallen, müßte er dann ersetzen.

Zum Thema Mietkaution:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html

Gruß
Maja

Hallo und danke für die Antwort.

wenn der reguläre Abrechnungszeitraum bis zum 31.12. geht,
dann dauert es eigentlich noch etwas bis zur Endabrechnung.
Die Zählerstände wurden zwischengelesen? Oder wurde
tatsächlich eine Zwischenabrechnung gemacht? Wenn ja ->
anfordern.

Die Zähler wurden am 30.10 direkt vor dem Auszug gelesen. Nach paar Tagen drückt der VM den Mietern die Rechnung für Gas und Wasser für das gesamte Haus für Jan-Okt in die Hand und meint: Von dieser Summe müsst ihr mir das und das zahlen, das ist euer Verbrauch. Die Mieter möchten die Zahlen zuerst prüfen. Das ganze passiert an einem Freitag. Am Sonntag rufen die Mieter den VM an und sagen sie würden ihm die Summe überweisen. Der VM dreht durch, fängt an am Telefon zu schreien, er möchte das Geld bar haben (!), er vertraue den Mietern nicht, dass sie ihm das Geld überweisen. (Die Mieter haben die Miete + die im Vertrag stehenden Betriebskosten IMMER bis zum 3. Werkstag überwisen und alle anderen Rechnungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt erledigt, das Ganze kann mit Kontoauszügen bewiesen werden.) Diese Vertrauensgeschichte ist ganz neu und eigentlich unbegründet.

Alleine die Abhebung der Kaution zum jetzigen Zeitpunkt durch
den VM verstehe ich nicht. Die Zinsen die in deiser Zeit noch
anfallen, müßte er dann ersetzen.

Der VM hat während dem oben erwähnten Gespräch gemeint, er habe das Kautionskonto bereits aufgelöst und gegen die seiner Meinung nach offen stehenden Nebenkosten von den Mietern abgerechnet. Den genauen Stand des Kautionskonto beim Zeitpunkt des Auflösens wollte er nicht vorweisen.

Gruß
elfie

Hallo,

dem Mieter ist dringend fachkundiger Beistand anzuraten (Mieterschutz/Anwalt)

Wenn der VM plötzlich Bargeld sehen will könnte es sein, dass er selbst „Schwiergigkeiten“ mit seinen Konten hat…dazu würde dann auch die vorzeitige Auflösung des Kautionskontos passen.

Gruß
Maja