Darf der Vermieter eine „Herstellung eines einheitlichen Wandanstriches in der Farbe Weiß“ verlangen auch wenn im Mietvertrag weder etwas von Herstellung der Wohnung in Übergabezustand oder von weißen Wänden steht?
In welchem Zeitraum nutzt sich ein Teppich ab?
Muss der Mieter bei Beschädigung der Auslegware diese komplett selbst austauschen?
Darf der Vermieter eine „Herstellung eines einheitlichen
Wandanstriches in der Farbe Weiß“ verlangen auch wenn im
Mietvertrag weder etwas von Herstellung der Wohnung in
Übergabezustand oder von weißen Wänden steht?
Die Farbe weiß kann er nicht vorschreiben, wenn der Mieter auszieht, aber wohl, dass die Wohnung in Farben gestrichen ist, die allgemein akzeptiert werden.
ttp://www.morgenpost.de/wirtschaft/article962711/Vermieter…
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7533/miete…
In welchem Zeitraum nutzt sich ein Teppich ab?
Die Lebensdauer beträgt 10-15 Jahre
Muss der Mieter bei Beschädigung der Auslegware diese komplett
selbst austauschen?
Beschädigungen sind Schäden die der Mieter dem Vermieter ersetzen muß (Zeitwert) und haben mit normaler Abnutzung nichts zu tun.
Gruß
Maja