Heizzeiten in Mietwohnungen Rheinland Pfalz

Hallo zusammen.

Heizzeiten:

Wer kennt sich aus, in welcher Zeit eine Wohnung beheizt sein muß,
oder man es verlangen kann, bei Warmmiete, ohne Angaben dazu im Mietvertrag?

bitte nur genaue Angaben, möglichst kein circa oder etwa.

in welchen Monaten,

von welcher Uhrzeit an in der früh,

bis zu welcher Uhrzeit spät am Abend/Nachts,

darf die Heizung in der Nacht total abgeschaltet werden,

ab wieviel grad Temperatur müßte die trotzdem laufen,

welche Innen-Temperatur kann man verlangen,
gemessen in welcher Höhe,(Steinboden)

im Wohnzimmer,

im Badezimmer,

im Schlafzimmer,

im Wohnflur mit Büroecke,

könnte man die Miete kürzen, bei zu niedrigerer temperatur? wieviel?

gibt es dazu noch zusätzliche Angaben, oder Hinweise, dann bitte ich darum.

vielen Dank im voraus,

MfG Franz

Moin,
Tante google hilft bestimmt, da ich leider nur ca. Werte kenne.

vnA

Hi!

Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, darf der Vermieter die Heizung grundsätzlich GAR NICHT abstellen, wenn nicht mindestens 20-22 Grad in den Räumen sind.
http://www.welt.de/finanzen/article1313246/Wenn_der_…

Ich bin kein Experte, aber vielleicht hilft es ja.

VG
Guido