da es ja mittlerweile üblich ist das Vermieter vom Mieter eine Selbstauskunft verlangen würde es mich nun interessieren ob man auch angeben muss das man eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Damit meine ich das die Schuld aus der die Eidesstattliche Versicherung entstanden ist bereits getilgt wurde und diese auch nicht mehr in der Schufa hinterlegt ist.
Muss man in diesem Fall wahrheitsgemäss antworten, bzw erwähnen das es mal eine Eidesstattliche Versicherung gegeben hat?
Irgendwo hab ich gelesen das man wahrheitsgemäss auf verschiedene Fragen in einer Selbstauskunft antworten muss da sonst der Mietvertrag auch wieder gekündigt werden kann.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
LG,
Bianka
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Irgendwo hab ich gelesen das man wahrheitsgemäss auf
verschiedene Fragen in einer Selbstauskunft antworten muss da
sonst der Mietvertrag auch wieder gekündigt werden kann.
Muss man in diesem Fall wahrheitsgemäss antworten, bzw
erwähnen das es mal eine Eidesstattliche Versicherung gegeben
hat?
Ich würde nur erzählen was sich nicht vermeiden lässt. Alles was mal war und erledigt ist geht niemanden etwas an.
Es gibt Vermieter die glauben ein Recht darauf zu haben alles zu wissen, dem ist nicht so.
Sollte der Vermieter diesem Glauben unterliegen, kann es auch gut möglich sein, das er seinen Mietern ständig auf der Pelle hängt und auf die Finger schaut.
Man sollte sich den Vermieter auch genau ansehen und nicht nur umgekehrt.
Lieber mal auf eine Wohnung verzichten und weiter suchen, bevor man an einen Vermieter gerät der einem das Leben schwer macht.
LG Doro