Recht an den Zinsen der Kaution?

Moren,
nehmen wir mal an es wird ein Kautionssparbuch gewählt, Startbetrag 1.000 EUR.

Mietvertrag wurde gekündigt und auf den Sparbuch liegen durch die Zinsen nun 1.100 EUR.

Der Mieter hat einen Schaden von über 1.000 EUR hinterlassen. hat die Vermieterin das Recht über das Gesamte Guthaben zu verfügen oder nur über die 1.000 EUR die am Anfang der Mietdauer eingezahlt wurde.

cu Naseweis

Hallo,

die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Agnes

Hallo,

die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Aber sie erhöhen die Sicherheit. §551 Abs3 BGB
Damit kann der VM natürlich auch mit den aufgelaufenen Zinsen verrechnen, wenn ein Anspruch besteht.

Agnes

vnA

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Hallo,

Damit kann der VM natürlich auch mit den aufgelaufenen Zinsen
verrechnen, wenn ein Anspruch besteht.

guter Hinweis und Ergänzug!
Aber Überschuss, wie in obigem Bspl. muss dem M halt ausbezahlt werden.

Agnes

Danke OWT

Ohne weiteren Text, ne