Fragen zum Mietvertrag

Hallo

Ergänzend zur Frage von gestern:

http://www.wer-weiss-was.de/app/archi

Angenommen die Person hätte den Mietvertrag nun bekommen, der aber bereits die nächste Frage aufwirft. Dort stünde zum Thema Kündigungsfristen:

Das Mietverhältnis beginnt am 15.12.2008
Das Mietverhältnis lauft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ausspricht.
Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind, auf 9 Monate, wenn seit der Überlassung mehr als 8 Jahre vergangen sind.
Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 31.12.2009 zulässig. (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)…

Wäre so ein Passus mit der Kündigungsmöglichkeit erst nach einem Jahr zulässig? Was wäre, wenn die Wohnung wegen Jobwechsel oder anderer Gründe schon vor Ablauf eines Jahres gekündigt werden müsste?

Eine weitere Frage, bzw. ergänzend zur Frage von gestern:

Angenommen als Anlage zum Mietvertrag würden diverse sonstige Vereinbarungen geschlossen, darunter auch:

Die Vertragsparteien vereinbaren, daß der Mieter dem Vermieter die diesem durch den Mieterwechsel entstandenen Kosten mit pauschal Euro 185,00 inkl. gestzlicher Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% erstattet.

Wäre so ein Passus in der Form zulässig?

Danke schon mal für die Antworten

LG diemaus

Hallo,

Angenommen die Person hätte den Mietvertrag nun bekommen, der
aber bereits die nächste Frage aufwirft. Dort stünde zum Thema
Kündigungsfristen:

Standen diese Dinge nicht in dem Vertrag, den der Mieter unterschreiben hatte? Wurde das nachträglich hinzugefügt?

Ich frage dies, weil M derlei Fragen im eigenen Interesse vor der Unterzeichnung hätte abklären sollen. Jetzt ist es ein bisschen spät, es sei denn, diese Bedingungen wurden erst hinterher eingefügt, und M kann das beweisen, indem M z.B. eine Kopie des von ihm unterzeichneten Vertrages hat. Dann könnte ich mir vorstellen, dass diese Bestandteile angefochten werden können.

Agnes

Hallo,

Standen diese Dinge nicht in dem Vertrag, den der Mieter
unterschreiben hatte? Wurde das nachträglich hinzugefügt?

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, die Person hat den Vertrag so zur Unterschrift bekommen. Und bevor sie den unterschreibt, wollte sie wissen, ob solche Angaben zulässig sind oder nicht, da sie sich mit solchen Dingen nicht auskennt. Die Verwaltung war bis jetzt telefonisch nicht zu erreichen, um das klären zu können.

LG
diemaus

Hi,

Wäre so ein Passus mit der Kündigungsmöglichkeit erst nach
einem Jahr zulässig?

Ja das ist zulässig und wird von Gerichten anerkannt.

Was wäre, wenn die Wohnung wegen
Jobwechsel oder anderer Gründe schon vor Ablauf eines Jahres
gekündigt werden müsste?

Meist hat man dann gelitten und muß doppelt Miete zahlen. Man sollte bei Unterzeichnung zumindest damit rechnen…

Gruß Stefan

Hallo,

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben,

Entschuldigung!! Da habe ich dich verwechselt mit dieser Frage /t/ruecktritt-mietvertrag-vor-vermieter-unterschrift…

Den Link, den du gesendet hast geht nicht. (Du musst auf „Fester Link dieses Artikels“ klicken)

Da deine Frage /t/frage-zu-bearbeitungsgebuehr-und-mietkaution/4865984
noch nicht beantwortet wurde, habe ich die beim Durchsehen wohl übersehen. Tut mir leid!!

Me

Hallo,

Entschuldigung!! Da habe ich dich verwechselt mit dieser Frage
/t/ruecktritt-mietvertrag-vor-vermieter-unterschrift…

Den Link, den du gesendet hast geht nicht. (Du musst auf
„Fester Link dieses Artikels“ klicken)

Hatte ich auch, in der Vorschau funktionierte es auch noch.

Da deine Frage
/t/frage-zu-bearbeitungsgebuehr-und-mietkaution/4865984
noch nicht beantwortet wurde, habe ich die beim Durchsehen
wohl übersehen. Tut mir leid!!

Kein Problem :smile:

Gruß
diemaus

Huhu

Wäre so ein Passus mit der Kündigungsmöglichkeit erst nach
einem Jahr zulässig?

Ja das ist zulässig und wird von Gerichten anerkannt.

Meist hat man dann gelitten und muß doppelt Miete zahlen. Man
sollte bei Unterzeichnung zumindest damit rechnen…

Ist ja bescheuert, in einem Jahr kann so viel passieren, was man heute noch nicht absehen kann…

Danke und Gruß
diemaus

Hallo,

Ist ja bescheuert, in einem Jahr kann so viel passieren, was
man heute noch nicht absehen kann…

Das ist gar nicht bescheuert, weil ein Vermieter heftig Unkosten hat beim Mieterwechsel. Und erst recht, wenn die Wohnung auch noch eine zeitlang leer steht.
Und andererseits finde ich es erst recht bescheuert, wenn man eine Wohnung bezieht, sich hübsch einrichtet, renoviert etc. und dann nach drei Monaten wieder raus will.
Merke: wer eine neue Stelle mit Probezeit etc. antritt, zieht erst um, wenn er sich sicher ist.
Gruß
loderunner

Hallo

Die Vertragsparteien vereinbaren, daß der Mieter dem
Vermieter die diesem durch den Mieterwechsel entstandenen
Kosten mit pauschal Euro 185,00 inkl. gestzlicher
Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% erstattet.

Wäre so ein Passus in der Form zulässig?

Dieser Passus erschließt sich mir irgendwie gar nicht. Soll nun der M 185 € löhnen, weil der VM Kosten hat (Anzeigen etc.) damit er seine Wohnung los wird? Das würde ich schon mal nicht unterschreiben.
Oder soll der M bei einer ordentlichen Kündigung noch mal pauschal das Geld zahlen, weil der VM Kosten hat seine Wohnung wieder zu vermieten? Das wäre meiner Meinung nach unzulässig.
Es kann doch nicht das Problem des Mieters sein, wenn der VM Kosten durch einen Mieterwechsel hat!

Gruß Andreas