Vermieter macht nichts

Hallo ihr,
habe eine Frage (könnt ihr euch ja denken).
Nehmen wir den worst case (schlimmsten Fall) an, Mieter A zieht aus, hat die Kündigung schon geschrieben. Aber:
Vermieter B antwortet nicht, und würde nicht zum Auszugstermin (wegen Schlüsselübergabe) erscheinen - würde auch keinen Vertreter schicken. Gibts es solche Fälle? Wie kann man damit dann umgehen? Vermieter B hat nie sich als Vermieter gefühlt, so dass man annehmen kann, dass er seine Pflichten vernachlässigt.
Mieter A möchte am 1.12. ausziehen, hat am 10.11. gekündigt (weil erst um die Zeit Wohnung gefunden werden konnte). Wie sieht es da aus mit doppelter Mietzahlung?
Danke für eure Hilfen und Diskussionen, Hermine.

Hallo,

Mieter A möchte am 1.12. ausziehen, hat am 10.11. gekündigt
(weil erst um die Zeit Wohnung gefunden werden konnte). Wie

Also 20 Tage vor auszug gekündigt? Das geht natürlich, ausziehen darf der Mieter wann er möchte, aber Kündigungsfrist sind 3 Monate, wenn nicht anders im Vertrag geregelt.
Das bedeutet, wenn der Mieter am 10.11.2008 gekündigt hat muss er bis einschliesslich den 28.Februar 2009 noch Miete bezahlen.

sieht es da aus mit doppelter Mietzahlung?

Kommt drauf an ob, wenn der Mieter es sich leisten kann, dann ist es sein Hobby für 2 oder 3 Wohnungen zu zahlen. Wenn er es sich nicht leisten kann, hätte er überlegen müssen bevor er einen Vertrag unterschreibt, bzw. sich eine neue Wohnung zum 01.März 2009 suchen.

Als Vermieter würde ich auf so eine „Kündigung“ auch nicht reagieren, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Denn als Vermieter habe ich das Recht auf 3 weitere Mieten und würde dies wenn nötig auch einklagen - und gewinnen.

liebe Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin,

vielen Dank für die Antwort.
Nun will ich den Fall noch mal konkretisieren, damit kein Missverständnis auftritt. Mieter A hat ordnungsgemäß am dritten Werktag gekündigt. Außerdem war es schon seit längerem klar, dass Mieter A ausziehen würde. Vermieter B hat bei Anfragen nach Behebung verschiedener gravierender Mietmängel (Heizung, Fenster, laute Nachbarn usw.) nicht reagiert und ist auch sonst nicht auf der Bildfläche erschienen.Mieter A hat immer angefragt, auch schriftlich. Die vereinbarten Termine hat Vermieter B nie eingehalten, sich auch nicht dafür entschuldigt. Der Fall geht soweit, dass kein Mietvertrag besteht, Nebenkosten (zum Glück) auch nicht abgerechnet wurden. (Gut, aber da gilt ja mündlich wie schriftlich, trotzdem verwunderlich).
So viel zum Stand. Die neue Wohnung war für Mieter A ein Glücksgriff, also eine Anzeige, die ihm praktisch entgegenflog.
So, hoffe, den konstruierten Fall genug verständlich dargelegt zu haben. Meiner Meinung nach ist es für Mieter A das beste, auszuziehen, dabei die Kündigungsfrist aber ordnungsgemäß einzuhalten.

Mieter A hat sich bis jetzt immer korrekt verhalten, das Gegenteil von B. Es geht ja auch um die Schlüsselabgabe und Begehung der Wohnung.

Im übrigen finde ich Nichtantworten ein eher ungewöhnliches Verhalten, jedenfalls nicht korrekt. Wenn er schreiben würde, das dies nicht ginge, wäre es was anderes. Aber Vermieter B zeigt Funkstille!!

Danke für die Hinweise in diesem Fall. - Gruß, Hermine

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Hallo!

Mieter A möchte am 1.12. ausziehen, hat am 10.11. gekündigt

Nun will ich den Fall noch mal konkretisieren, damit kein
Missverständnis auftritt. Mieter A hat ordnungsgemäß am
dritten Werktag gekündigt. Außerdem war es schon seit längerem

„Am dritten Werktag“ kann nicht der 10.11. sein. Wenn am 10.11. fristgerecht gekündigt wurde, dann zum 28.02.09 vermute ich, richtig?

Mieter A hat sich bis jetzt immer korrekt verhalten, das
Gegenteil von B. Es geht ja auch um die Schlüsselabgabe und
Begehung der Wohnung.

B könnte auf dem Standpunkt stehen, A hat die Wohnung bis zum 28.02.09 gemietet, also hat A auch für die Wohnung bis dahin zu sorgen. Und B hat deswegen vielleicht eher ein Interesse, die Übergabe möglichst Nahe am Vertragsende durchzuführen.

Jan

Hallo,

Mieter A hat sich bis jetzt immer korrekt verhalten, das
Gegenteil von B. Es geht ja auch um die Schlüsselabgabe und
Begehung der Wohnung.

die Abnahme der Wohnung (Übergabeprotokoll) ist wohl das größere Problem.
Denn die Schlüssel kann man notfalls auch per Bote und entsprechender Dokumentation in den Briefkasten des VM werfen. Die Schlüssel müssen ohnehin erst zum Mietende abgegeben werden.

Man könnte dem VM eine letzte Frist setzen, bis zu der die Wohnung abnehmen soll. Vielleicht hilft es auch zu schreiben, dass man bei Nichtabnhame jegliche Schadensersatzpflicht ablehnt/verwirkt sind. Ob sowas Rechtsgültigkeit hat, weiß ich allerdings nicht genau.
Zusätzlich könnte man am Ende der Mietzeit bewaffnet mit Zeugen und einem Photoapparat durch die Wohnung ziehen und den Zustand dokumentieren. Am besten mit einem gängigen Übergabeprotokoll:
www.mieterbund.de/fileadmin/pdf/mietvertrag/uebergab…

Agnes

Hallo,

Nun will ich den Fall noch mal konkretisieren, damit kein
Missverständnis auftritt. Mieter A hat ordnungsgemäß am
dritten Werktag gekündigt.

Du sagtest am 10.11. - genau darauf habe ich geantwortet.
Aber selbst wenn es der 3.Werktag des Novembers2008 gewesen WÄRE, dann würde die gesetzliche Kündigungsfrist am 31. Januar 2009 abgelaufen sein und nicht am 01.12. oder wann auch immer der Mieter es gerne möchte.

Außerdem war es schon seit längerem
klar, dass Mieter A ausziehen würde.

Unerheblich vor Gericht. Keine formelle Kündigung ist so ähnlich wie halbschwanger sein…
Ich kannte mal eine Mieterin, die hatte eine Hassliebe mit der Vermieterin. Die schlugen sich 15 Jahre lang fast monatlich die Kündigungen um die Ohren wenn sie sich lauthals gestritten hatten. Zeugen gab es nie, schriftliche Kündigungen auch nicht … rat mal was passeirt ist? Richtig, 15 Jahre lang NIX.

Der Fall geht soweit, dass kein Mietvertrag besteht,

Ein Mietvertrag besteht schon, nur eben kein schriflicher. Aber der Mieter wohnt in der Wohung (nachweislich) und Miete wurde bezahlt. Vor Gericht hat der Mieter hier sehr schlechte Chancen wenn er behaupten würde, dass kein Mietvertrag bestünde. Anders sieht es bei der Kündigung aus! Die sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen, möglichst mit Zeugen und/oder per Einschreiben mit Rückschein. Ganz einfach wegen der Beweisbarkeit, sonst könnte der Vermieter behaupten er hätte nie eine Kündigung bekommen und der Mieter MUSS weitere 3 Mieten zahlen, wenn er die Kündigung nicht beweisen kann.

So viel zum Stand. Die neue Wohnung war für Mieter A ein
Glücksgriff, also eine Anzeige, die ihm praktisch
entgegenflog.

Verständlich. Bitte verstehe mich nicht falsch, es geht hier nicht um Sympathie, sonder ausschliesslich um den Fall der Fälle und wer dann gewinnen wird … momentan würde ich mein Geld auf den Vermieter setzen!
Sicherlich kann es vorkommen, dass man einen Job/ Wohnung angeboten bekommt der besser ist als der momentane, allerdings gibt es in jedem Vertrag Kündigungsfristen, die man einhalten muss. Punkt aus.

So, hoffe, den konstruierten Fall genug verständlich dargelegt
zu haben. Meiner Meinung nach ist es für Mieter A das beste,
auszuziehen, dabei die Kündigungsfrist aber ordnungsgemäß
einzuhalten.

Das sehe ich genau so!

Im übrigen finde ich Nichtantworten ein eher ungewöhnliches
Verhalten, jedenfalls nicht korrekt. Wenn er schreiben würde,
das dies nicht ginge, wäre es was anderes. Aber Vermieter B
zeigt Funkstille!!

Verstehe. Deswegen würde ich wie gesagt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und Zeugen (die bezeugen können, dass ich genau diese Schriftstück in den Briefumschlag gesteckt und zur Post gebracht habe…) abschicken. Dann würde ich den ermieter mehmahls (wieder per Einschreiben) einen oder mehrere Übergabe Termine mitteilen, wenn er sich nicht meldet, dann kann man nichts tun. Nach 3 Monaten den Schlüssel, wie bereits vorher erwähnt, per Boten schicken, vorher aber mit Zeugen die Wohnung durchgehen und Fotos machen … Dann ist man sauber aus der sache raus, meiner Meinung nach. Und im falle des Falles, hätte dann der Vermieter schlechte Karten.

liebe Grüße
Jasmin

Vermieter B hat bei
Anfragen nach Behebung verschiedener gravierender Mietmängel
(Heizung, Fenster, laute Nachbarn usw.) nicht reagiert

Vielleicht begründen solche Mietmängel eine fristlose Kündigung?
Wahrscheinlich aber hätte dem VM vorher eine Frist zur Behebung genannt werden sollen.

Hallo ihr,

vielen, vielen Dank noch mal für eure netten Antworten! Ja, das Mietrecht ist manchmal nicht einfach auszulegen; am Anfang noch gedacht, dass das nicht wahr sein darf…

A und B haben sich so geeinigt: Bezahlen bis zum Februar, also übliches Zahlen, dabei wird noch die Kaution verrechnet, die Lampen und Vorhänge lässt A - eigentlich eigene - für den neuen Mieter da.

Das Nichtreagieren des Vermieters hatte übrigens nichts mit dem Mieter A persönlich zu tun, aber das ist leider die Art des Vermieters B (er geht mit anderen Mietern auch so um). Doch das ist jetzt Gott sei Dank Geschichte…die neuen Vermieter nehmen ihre Aufgabe ernster.

Die Wohnung wird dann Ende Januar übergeben. Mieter A hofft mal, dass Vermietr B dann da ist, denn Mieter A will ja nicht so ausziehen :wink:

Gruß, HErmine.

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