Hallo,
nehmen wir mal an, bei einer vermieteten Wohnung geht ein kostspieliges Verschleißteil kaputt. Der Vermieter wird sofort informiert, stimmt der Reparatur nach einem vorher eingeholten Kostenvoranschlag zu und übernimmt die Kosten. Nachdem er die Rechnung erhält, möchte er nun doch einen Teil der Kosten auf den Mieter umlegen. Darf er das? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Was meint ihr?
Grüße
ireenblue
Hi,
Was meint ihr?
daß in Deiner Fallbeschreibung die elementare Info fehlt, worauf sich der VM dabei beruft (und im Falle einer Kleinreparaturklausel noch deren Wortlaut, der Rechnungsbetrag und genauere Infos zum Schaden).
Gruß Stefan
daß in Deiner Fallbeschreibung die elementare Info fehlt,
worauf sich der VM dabei beruft (und im Falle einer
Kleinreparaturklausel noch deren Wortlaut, der Rechnungsbetrag
und genauere Infos zum Schaden).
Oh sorry,
kaputt war der Innenmechanismus der Terassen-Schiebetür (laut Handwerker ein Verschleißteil). Rechnung lautet über ca. 320,-€.
Im Februar dieses Jahres war schon mal was an der Tür, war aber ein anderes Teil von diesem Innenmechanismus. Rechnung damals ca. 240,- €.
Laut Mietvertrag besteht eine Kleinreparaturklausel:
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kl.rep. zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Rep. € 150,- nicht übersteigt. Die Übernahme solchen Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf 8% der Jahresnettokaltmiete begrenzt.
Die Rep. beziehen sich auf Teile, die Mieter ständig im Gebrauch hat u.a. auch Fenster, Türverschlüsse sowie Verschlußeinrichtungen für Fensterläden.
Und nun?
Hallo,
Rechnung lautet über ca. 320,-€.
Laut Mietvertrag besteht eine Kleinreparaturklausel:
Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kl.rep. zu
übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Rep. € 150,- nicht
übersteigt.
Und, übersteigt sie?
Natürlich übersteigt sie, es handelt sich doch um 320€. Ergo zahlt der Vermieter. Alles. Es gibt keinen Selbstbehalt, teilweise Kostenübernahme o.ä.
Gruß
loderunner (ianal)
Ergo
zahlt der Vermieter. Alles. Es gibt keinen Selbstbehalt,
teilweise Kostenübernahme o.ä.
Der VM droht mit der Umlage von 8% (das wären ca. 500 €), wenn die 150 € nicht bezahlt werden.
Ist die 150 €-Klausel überhaupt wirksam? Ich dachte Höchstsatz wären 75-100 €.
Hallo,
Der VM droht mit der Umlage von 8%
Das ist doch Unsinn. Seit wann kann man Verschleiß umlegen?
(das wären ca. 500 €), wenn die 150 € nicht bezahlt werden.
Das ist erst Recht Unsinn, wie kommt er denn bei einer Reparatur von 340€ auf eine Umlage (auf wie viele Personen / Mieteinheiten eigentlich?) von 500€? Und wie er auf 8% kommt, weiß ich auch nicht.
Wenn der Vermieter da jetzt mit einer Modernisierung ankommt, hat er sich ebenfalls heftig geschnitten - die muss er vorher ankündigen.
Ist die 150 €-Klausel überhaupt wirksam? Ich dachte Höchstsatz
wären 75-100 €.
Preissteigerungsrate, kommt vermutlich hin.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
Der VM droht mit der Umlage von 8% (das wären ca. 500 €), wenn
die 150 € nicht bezahlt werden.
Ist die 150 €-Klausel überhaupt wirksam? Ich dachte Höchstsatz
wären 75-100 €.
unter Berufung auf diese Klausel kann nichts in Rechnung gestellt werden. Hier ist eben eindeutig pro Fall auf 150€ und die Summe aller Rechnungen im Jahr auf 8% der Kaltmiete beschränkt. (Persönliche Anmerkung: vorsicht bei solchen Vermietern - hier ist der Versuch sich unberechtigt zu bereichern ja noch offensichtlich. Aber wer so dumm oder dreist ist, dem sind auch andere „Fehler“ zum eigenen Vorteil zuzutrauen)
Etwas anderes wäre es, wenn der Mieter für den Schaden verantwortlich wäre. Dann hätte der VM unabhängig von der Kleinreparaturklausel Anspruch auf die volle Summe (weil dann Schadenersatz).
Gruß Stefan
Das ist erst Recht Unsinn, wie kommt er denn bei einer
Reparatur von 340€ auf eine Umlage (auf wie viele Personen /
Mieteinheiten eigentlich?) von 500€? Und wie er auf 8% kommt,
weiß ich auch nicht.
Im Februar war ja schon mal was an der Tür, RE über 240,-€ (hat VM übernommen). 8% stehen im Mietvertrag (und 8% der Jahresmiete sind ca. 500,-€), allerdings als Summe für KLEINreparaturen. Er hat nur unsere Wohnung, wir sind zu dritt.
Ich habe es doch richtig verstanden, wenn der Reparaturwert die 150 € übersteigt, ist es keine Kleinreparatur mehr. Er kann doch nicht die 8% zu Grunde legen pro Rechnung bzw. auch für die gesamten Rep. im Jahr?
Wenn der Vermieter da jetzt mit einer Modernisierung ankommt,
hat er sich ebenfalls heftig geschnitten - die muss er vorher
ankündigen.
Danke für den Tipp!
Ist die 150 €-Klausel überhaupt wirksam? Ich dachte Höchstsatz
wären 75-100 €.Preissteigerungsrate, kommt vermutlich hin.
Schade…
unter Berufung auf diese Klausel kann nichts in Rechnung
gestellt werden. Hier ist eben eindeutig pro Fall auf 150€ und
die Summe aller Rechnungen im Jahr auf 8% der Kaltmiete
beschränkt.
8% der Kaltmiete sind 518,40€.
Die Summe aller RE (320+240=560€)
Bedeutet das nun, dass wir nichts übernehmen müssen, weil pro RE mehr als 150 € ODER
wir im schlimmsten Falle 518,40 übernehmen müssen, da RE-Wert über 8% liegt. Sorry, ich steh grad voll auf dem Schlauch 
Etwas anderes wäre es, wenn der Mieter für den Schaden
verantwortlich wäre. Dann hätte der VM unabhängig von der
Kleinreparaturklausel Anspruch auf die volle Summe (weil dann
Schadenersatz).
Wohl kaum bei einem Verschleißteil… Oder ist man für den Schaden verantwortlich, weil man die Tür ZU OFT bedient hat?
Der Einzelfall darf nicht mehr als 150€ kosten (höhere Rechnungen muß der VM allein in voller Höhe zahlen) und im Jahr dürfen aufgrund dieser Regelung max. 8% der Kaltmiete verlangt werden (wenn die erreicht sind, trägt der VM alle weiteren Reparaturen/Kosten).
Etwas anderes wäre es, wenn der Mieter für den Schaden
verantwortlich wäre. Dann hätte der VM unabhängig von der
Kleinreparaturklausel Anspruch auf die volle Summe (weil dann
Schadenersatz).Wohl kaum bei einem Verschleißteil… Oder ist man für den
Schaden verantwortlich, weil man die Tür ZU OFT bedient hat?
Nun, auch ein Verschleißteil kann man unsachgemäß behandeln und beschädigen (wenn man stundenlang die Tür permanent auf und zu macht fällt das sicher nicht in die normale Nutzung). Daß den Mieter eine Schuld trifft, muß aber der Vermieter beweisen. Wenn es aus der Art des Schadens nicht offensichtlich ist, fällt das i.d.R. schwer. (Achtung: Ironie:wink: