ist es möglich, die Betriebskostenabrechnung zu splitten? Es handelt sich um den Fall, dass aus einer 2er Wohngemeinschaft (beide Hauptmieter) eine Partei auszieht. Kann man eine Abrechnung bis zu diesem Zeitpunkt verlangen?
Meine Hausverwaltung meinte nein, aber bei Stromanbietern ist so eine Zwischenabrechnung doch auch möglich!
Wär schön, wenn ihr mir helfen könntet.
Danke!
Die Betriebskosten - Abrechnung passiert idR. einmal jährlich, und geht dem Mieter rückwirkend innerhalb des folgenden Jahres zu.
Es erfordert dann auch keinen großen Aufwand, die verbrauchsunabhängigen Kosten aufzuteilen - das kann man problemlos selber machen.
Bei den verbrauchsabhängigen Kosten ist eine Abrechnung schon komplizierter, denn es erfordert Ablesungen von Heizungs- und ggf. Wasserverbrauch und verursacht nicht unerhebliche Kosten und Arbeitsaufwand.
Und wenn dann vielleicht 6 Wochen später wieder ein neuer Mitbewohner einzieht und auch eine individuelle Abrechnung verlangt, wäre die Hausverwaltung gut beschäftigt. Ich kann nachvollziehen, warum eine Verwaltung dazu keine Lust hat, zumal dann Nachforderungen/bzw. Erstattungen auf verschiedenen Konten abzurechnen sind, mehrere Mieter widersprechen können usw…
Warum macht ihr das nicht ganz einfach selber: gesamte Betriebskosten/12*(verbleibende Monate bis zum Jahresende) muss der verbleibende Mieter alleine zahlen; die restlichen Kosten werden halbiert.
Ist vielleicht nicht 100% gerecht, aber mit Sicherheit die insgesamt billigste Lösung.
Gruß n.
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