Angenommen, es besteht eine Bankbürgschaft anstelle der Kaution. Nach Auftragserteilung ist der Eigentümer der Wohnung insolvent gegangen und die Wohnung daher an einen Zwangsverwalter übergeben worden.
Über ein Jahr später ist die Wohnung im Rahmen der Zwangsversteigerung an einen neuen Eigentümer verkauft worden.
Was passiert, wenn der vorherige Eigentümer lange nach der Versteigerung und der Grundbuchänderung das Geld von dem Avalkonto nimmt?
Ist das Rechtens?
Danke