Weiss jemand zufällig, ob der ansonsten übliche Mieterschutz insbesondere in Bezug auf Eigenbedarf auch für Ferienimmobilien gilt?
Vielen Dank für eure Antworten!
Jochen
Weiss jemand zufällig, ob der ansonsten übliche Mieterschutz insbesondere in Bezug auf Eigenbedarf auch für Ferienimmobilien gilt?
Vielen Dank für eure Antworten!
Jochen
Hallo erstmal!
Weiss jemand zufällig, ob der ansonsten übliche Mieterschutz
insbesondere in Bezug auf Eigenbedarf auch für
Ferienimmobilien gilt?
Nur wenn ein Wohnraummietverhältnis vorliegt und dann auch nicht in jedem Fall (§ 549 BGB).
Jan
Hallo Jan,
vielen Dank für Deine Antwort.
Was ist unter einem „Wohnraummietverhältnis“ zu verstehen? Was ist wenn der Mieter das Objekt nur am Wochenende nutzt - liegt dann ein Wohnraummietverhältnis vor?
Danke und beste Grüße
Jochen
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Hallo!
Was ist unter einem „Wohnraummietverhältnis“ zu verstehen? Was
ist wenn der Mieter das Objekt nur am Wochenende nutzt - liegt
dann ein Wohnraummietverhältnis vor?
Weiß ich schlicht nicht. Sog. Wochenendfahrer, die unter der Woche auswärts arbeiten, sind in ihrer eigentlichen Wohnung auch nur am Wochenende. Das kann also kaum das Kriterium sein.
Jan