Pflichtverletzung Hausverwaltung?

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand damit aus oder hat Erfahrung mit nachfolgendem Fall:

  • ein Wohnungseigentümer hat sein Hausgeld seit 6 Monaten nicht mehr bezahlt…
  • Wohnungseigentümer verschwindet ins Ausland,
  • Wohnung gehört nach dem Untertauchen des Wohnungseigentümers der Bank
  1. Kann eine Hausverwaltung die Zwangsversteigerung der Wohnung selbst durchführen oder muss die Bank, der die Wohnung gehört, den Antrag stellen?
  2. Hat die Hausverwaltung nicht die Pflicht, den restlichen Wohnungseigentümer nach der ersten Nichtbezahlung zu informieren? Was ist, wenn die Hausverwaltung erst nach 6 Monaten die restlichen Wohnungseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt hat und erst dann die Zwangsvollstreckung durchführt? Liegt eine Pflichtverletzung seitens der Hausverwaltung vor? Wenn ja, greift hier die Haftpflichtversicherung der Hausverwaltung?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Viele Grüße
Kami

Hallo,

Moin,

vielleicht kennt sich jemand damit aus oder hat Erfahrung mit
nachfolgendem Fall:

  • ein Wohnungseigentümer hat sein Hausgeld seit 6 Monaten
    nicht mehr bezahlt…

kommt ziemlich häufig vor.

  • Wohnungseigentümer verschwindet ins Ausland,

auch nicht wirklich ungewöhnlich.

  • Wohnung gehört nach dem Untertauchen des Wohnungseigentümers
    der Bank

Falsch. Sie gehört immer noch dem Wohnungseigentümer.

  1. Kann eine Hausverwaltung die Zwangsversteigerung der
    Wohnung selbst durchführen oder muss die Bank, der die Wohnung
    gehört, den Antrag stellen?

Nein, aber die WEG die durch die Hausverwaltung vertreten werden kann. Und sie bekommt dann im Gegensatz zu den vorrangigen Gläubigern sogar noch vorher ihr/euer Geld.

  1. Hat die Hausverwaltung nicht die Pflicht, den restlichen
    Wohnungseigentümer nach der ersten Nichtbezahlung zu
    informieren? Was ist, wenn die Hausverwaltung erst nach 6
    Monaten die restlichen Wohnungseigentümer darüber in Kenntnis
    gesetzt hat und erst dann die Zwangsvollstreckung durchführt?

Das ist in den Verwalterverträgen geregelt, wäre aber m.E. ziemlich ungewöhnlich.

Liegt eine Pflichtverletzung seitens der Hausverwaltung vor?

Kommt wie gesagt auf die Verträge an.

Wenn ja, greift hier die Haftpflichtversicherung der
Hausverwaltung?

Was interessiert dich das wo der Verwalter das Geld herbekommt, wenn er es denn bezahlen muss?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Viele Grüße

auch

Kami

vnA

Hallo,

  • Wohnung gehört nach dem Untertauchen des Wohnungseigentümers
    der Bank

Falsch. Sie gehört immer noch dem Wohnungseigentümer.

Wie kommst du darauf? Steht anders da.

Grüße
Der Franke

Hallo,
Wie kommst du darauf? Steht anders da.

Weil ich den erfolglosen Abschluss eines Zwangsversteigerungsverfahren innerhalb 6 Monaten für, sagen wir mal, recht ungewöhnlich halten würde. Außerdem geht auch der Rest des Posts eher in Richtung Zwangsverwaltung.

Grüße
Der Franke

vnA

Hallo,

Zwangsversteigerungsverfahren innerhalb 6 Monaten für, sagen
wir mal, recht ungewöhnlich halten würde. Außerdem geht auch
der Rest des Posts eher in Richtung Zwangsverwaltung.

Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Kami hat geschrieben, die Wohnung gehört der Bank. Sie hat offenbar Verfügungsgewalt, der „Eigentümer“ keine Rechte. Mehr kann man nicht daraus schließen.

Gruß
Der Franke

Sind wir mal wieder richtig OT:
Erkläre mir dann mal bitte diesen Satz des Ausgangspostings:
„oder muss die Bank, der die Wohnung gehört, den Antrag (auf Zwangsversteigerung vnA) stellen“
Macht nicht wirklich Sinn, wenn schon Eigentümer ist, oder?

vnA