Nebenkostenschätzung bei Mieterwechsel im Vorjahr

Der Sachverhalt:

Mieter zieht Mitte des Jahres 2005 in eine Wohnung ein, die vom Vormieter die erste Jahreshälfte nicht mehr bewohnt war => keine Wasser- bzw. Heizkosten des Vormieters, sehr geringe Betriebskosten.

2006 wurden die 2 im Hausflur angeschlagenen Ablesetermine vom Mieter versäumt, die beauftragte Firma schätzt die Betriebskosten nach den geringen Heiz- und Wasserkosten des Vorjahres. Mieter bekommt in der Abrechnung noch Guthaben ausgezahlt, prüft daher die Rechnung nicht näher, übersieht die Schätzung. Röhrchen werden - da kein Ableser in der Wohnung - nicht ausgetauscht.

2007 erfolgt eine „erfolgreiche“ Ablesung. In der Abrechnung ergibt sich eine Summe, die fast das doppelte der geleisteten Vorauszahlungen ausmacht.

Mitte 2008 zieht Mieter aus, im Oktober erhält er die Abrechnung für 2007 und fällt aus allen Wolken. Formulierung auf dieser Abrechnung „Nachdem von Ablesefirma am Jahresablesetag 2006 niemand anwesend war, musste der Verbrauch geschätzt werden. So wurde in 2006 nur ein sehr geringer Heizung / Warmwasser sowie Kanalverbrauch veranschlagt. In 2007 wurde wieder nach den angegebenen Werten abgerechnet. Hier ist der Ausgleich für 2006 beinhaltet“

Abrechnungszeiträume jeweils 1.1. bis 31.12 der Jahre.
Zugang der Abrechnungen jeweils im Oktober / November des Folgejahres.

Vom Mieter existiert strenggenommen nicht eine einzige korrekte Ablesung, da erst kein vollständiges Jahr, dann eine Schätzung und ein Jahr mit 2 Jahre alten Röhrchen; schließlich wieder unvollständiges Jahr wegen Auszugs.

Nun die Fragen… ist dieser „verspätete Ausgleich“ so rechtens? Müssten die Heizkosten nicht wieder geschätzt werden? Muss der Mieter die horrenden Nachforderungen bezahlen(in vollem Umfang)? Bleibt dann der Vermieter auf den Kosten sitzen?

Hallo,

das einzige was hier evtl. zu prüfen wäre ob die Abrechnungen nicht älter als ein Jahr waren. Dann kann man als Vermieter nicht mehr nachfordern. Wenn die fristgesrecht waren sehe ich da keinen Ansatz mehr.
Die Lage ist ungünstig, aber mal anderes rum betrachtet - was hätte der Vermieter bzw. ablesedienst tun sollen?
Wenn mann bedenkt das es leute gibt die 23 Grad in der Wohnung haben und andere die 18 haben, ich glaube jeder Grad weniger kann man vereinfacht mit 150 EUR pauschalisieren. Daran erkennt man wie sehr das heizverhalten den Verbrauch ändert.
Die pflicht des Mieters wurde nicht eingehalten (dafür hätte man übrigens gemahnt werden können.)
Dann ist er ja selbst schuld das er keine korrekte, sondern eine geschätzte Abrechung erhält.
Es ist für mich auch unverständlich warum das auf der Abrechnung so überraschend stehen soll bzw nicht gesehen wurde - auf welches Basis soll den abgerechnet werden wenn das Ablesen verhindert wurde?
Also m.E. keine Chance, außer die Abrechnung war verspätet, dann kann man Glück im Unglück haben…

Grüße

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