Hallo allerseits,
gelten bei der Anmietung eines kompletten Hauses (inkl. Garten) die selben Richtlinien wie bei der Anmietung einer Wohnung, was die Haltung von Haustieren (Hunden) angeht?
Für die nachfolgenden Fälle gehen wir mal davon aus, dass die Mieterin zum Zeitpunkt der Unterschrift noch keinen Hund hat und auch nicht weiss, dass sie später einen im Haus hätte (derweil z.B. später ihr neuer Freund mit Hund einziehen möchte)
Fall 1:
Der Vermieter hat dazu nichts im Mietvertrag vermerkt.
Frage: Haltung von Hunden ohne weitere Erlaubnis erlaubt oder nicht?
Fall 2:
Der Vermieter schrieb die gängigen Klauseln in den Mietvertrag, wonach seine Zustimmung eingeholt werden muss und stimmt dann bei Anfrage der Haltung eines Hundes nicht zu.
Frage: Haltung von Hunden trotzdem erlaubt, weil vielleicht die Haltung eines Hundes zum normalen Mietgebrauch eines Hauses gehört und deshalb die Klausel unwirksam ist?
Gruss
norsemanna