WG - Nachmieter

Hallo liebe Wissende,

angenommen drei Freunde eröffnen gemeinsam eine WG, alle drei stehen auf dem Mietvertrag und nun kommt es zum Streit (ganz dolle!). Einer möchte ausziehen, die anderen beiden möchten in der Wohnung bleiben - können/wollen sich diese aber nicht zu zweit leisten.

In Folge dessen wurde ausgemacht, dass der „Auszieher“ einen Nachmieter besorgt. Sagen wir mal es sind schon 20 Interessenten vorstellig geworden, von denen auch um die 5 gern eingezogen wären (alles „normale Leute“!). Diese wurden jedoch von den verbleibenden Mietern abgelehnt.

Wie soll sich der „Auszieher“ nun verhalten? Er kann ja nicht bis zum Ende seiner Tage weiter Leute anschleppen. Wie kommt er aus der Wohnung raus?
Man kann zusätzlich davon ausgehen, dass die Fronten inzwischen auch etwas verhärtet sind. :wink:

Vielen Dank für Eure Ideen!

Grüße

Rainer

Hallo,

Wie soll sich der „Auszieher“ nun verhalten? Er kann ja nicht
bis zum Ende seiner Tage weiter Leute anschleppen. Wie kommt
er aus der Wohnung raus?

aus der Wohnung kommt er durch Auszug raus, aus dem Mietvertrag aber nicht ohne zustimmung des Vermieters, oder den beiden anderen Mietern.

Die Wohnung könnte nur gemeinsam gekündigt werden. Stimmen die anderen einer Kündigung nicht zu, haftet der Ausziehende weiterhin für die Mietschulden. Unabhängig davon, ob er noch in der Wohnung wohnt oder nicht.

Die einzige Chance ist, dass der Vermieter den Ausziehenden aus dem Vertrag entlässt.

Man kann zusätzlich davon ausgehen, dass die Fronten
inzwischen auch etwas verhärtet sind. :wink:

Dann hat er schlechte Karten :frowning:

TM

Hallo,

Wie soll sich der „Auszieher“ nun verhalten? Er kann ja nicht
bis zum Ende seiner Tage weiter Leute anschleppen. Wie kommt
er aus der Wohnung raus?

aus der Wohnung kommt er durch Auszug raus, aus dem
Mietvertrag aber nicht ohne zustimmung des Vermieters, oder
den beiden anderen Mietern.

Die Wohnung könnte nur gemeinsam gekündigt werden. Stimmen die
anderen einer Kündigung nicht zu, haftet der Ausziehende
weiterhin für die Mietschulden. Unabhängig davon, ob er noch
in der Wohnung wohnt oder nicht.

Die einzige Chance ist, dass der Vermieter den Ausziehenden
aus dem Vertrag entlässt.

Rechtlich schon, jetzt kommt das ABER: zahlt der Auszieher seine Miete einfach nicht mehr, müssen u. U. die anderen beiden für Ihn einspringen (weil für den Vermieter einfacher) und ersteinmal zahlen um eine Kündigung wegen Zahlungsverzug zu vermeiden. Sie können dann zwar über den Rechtsweg die Miete einklagen, dass kostet neben Zeit, Geld, Umstände, Neven auch Dedektivarbeit beim Aufstöbern wenn man unbekann auszieht.

Hier entscheidet sich, wer die besseren Newvern hat. Im Übrigen könnte ein Zusatzvermerk im Mietvertrag für Einzelkündigungen zukünftige Abhilfe schaffen.

Man kann zusätzlich davon ausgehen, dass die Fronten
inzwischen auch etwas verhärtet sind. :wink:

Dann hat er schlechte Karten :frowning:

Einfach wieder vertragen und eine zivile Lösung finden, alees andere wird teuer… :smile:)