Ersatz der Wohnungtür nach Einbruchversuch

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Bei den Mietern im EG wurde versucht einzubrechen. Allerdings hat der Einbrecher es nicht geschafft oder er wurde gestört. Der Versuch wurde von den Mietern zur Anzeige gebracht. Der Polizist meinte, es sei ein Wunder, dass der Einbrecher es nicht geschafft hätte, denn die Tür sei so „klapprig“, dass er sie in 5 Minuten mit einem Schraubenzieher auf bekommen hätte.
Allerdings lässt sich die Tür nicht mehr öffnen, das Schloss hatte sich wohl verzogen. Es wurde ein Schlüsseldienst engagiert, der die Tür öffnete. Es wurde aber von Polizei und Schlüsseldienst angeraten, eine neue, stabilere Tür einsetzen zu lassen, da das Schloss nun defekt sei und nur provisorisch repariert wurde und der Rahmen nicht mehr halten würde.

Die Mieter setzten sich sofort mit ihren Vermietern in Verbindung. Bei der Frage der Kostenübernahme behauptete der Vermieter, das müsse die Hausratversicherung der Mieter zahlen.
Es wurde ein Sicherheits-/Türen-Dienst beauftragt einen Kostenvoranschlag für eine deutlich sicherere Tür (Dreifachschloss, stabileres Material etc) zu erstellen, da sich die Mieter mit einer so einfachen Tür im EG nicht mehr sicher fühlten ( Tür aus leichtem Holz, Spielraum am Rahmen und einfaches Schloss).
Die Mieter setzten sich außerdem mit der ihrer Hausratversicherung auseinander. Diese willigte der Übernahme der Kosten laut Kostenvoranschlag und der Kosten des Schlüsseldienstes zu. Allerdings verbleibt eine Selbstbeteiligung von 150,- beim Mieter.

Nun habe ich hier gelesen, dass der Vermieter für eine neue Wohnungstür bei einem versuchten Einbruch aufkommen muss.

Die Tür wurde mittlerweile eingebaut, allerdings liegt noch keine Rechnung vor und wurde demnach auch noch nicht bei der Versicherung eingereicht.

Nun meine Frage:
Müssen die Mieter die Kosten übernehmen (und sei es durch ihre Versicherung)?
Wenn nein, können die Mieter dann die Selbstbeteiligung von den Vermietern verlangen?

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße,

Wishful Thinking

Hallo,

zunächst ist die entscheidende Frage ob die Tür von Anfang an so eingebaut war - vermutlich ja.
Dann wurde sie als Okay befunden und kann daher jetzt keinen Mangel mehr darstellen.
Der versuchte Einbruch ist Risiko des Mieters, somit er bzw. seine Versicherung in der Haftung.
Demnach sehe ich die SB auch bei dem Mieter.

Wenn nun eine neue, sicherere und bessere, Tür eingbeaut wird, so würde das unter Schönheitsreparatur fallen, was wiederum 10% per anno auf die Miete Umlagefähig wäre und eine Mieterhöhung bedeuten würde.

Ich vermute dass die Selbseteiligung selbst zu tragen ist - sehe da nicht viel Möglichkeiten der Übernahme des VM.

Was ich aber dennoch probieren würde, wäre es im guten und netten zu probieren. Denn einen Vorteil trägt er ja auch davon. Und spätestens beim Auszug hat er einen zugewinn und eine bessere Chance die Wohnung zu vermieten, daher würde sich ein handeln da anbieten.

Grüße

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Hallo,

Hallo,

danke erstmal für die Antwort.

zunächst ist die entscheidende Frage ob die Tür von Anfang an
so eingebaut war - vermutlich ja.
Dann wurde sie als Okay befunden und kann daher jetzt keinen
Mangel mehr darstellen.

Okay, verstanden.

Der versuchte Einbruch ist Risiko des Mieters, somit er bzw.
seine Versicherung in der Haftung.
Demnach sehe ich die SB auch bei dem Mieter.

Hm, okay…?! Aber hier:
/t/wer-zahlt-wohnungstuer/2134229

und hier
/t/einbruch-wer-zahlt-tuer/3009581
ist man da anderer Meinung. Wer hat nun Recht? Muss der VM oder der M
bei einem Einbruch/-versuch die Tür zahlen?

Wenn nun eine neue, sicherere und bessere, Tür eingbeaut wird,
so würde das unter Schönheitsreparatur fallen, was wiederum
10% per anno auf die Miete Umlagefähig wäre und eine
Mieterhöhung bedeuten würde.

Mieterhöhung? Dh, dass der Vermieter eine bessere Tür für
umsonst bekommt und er dadurch auch noch die Miete erhöhen kann???

Vielen Dank und viele Grüße,
WishfulThinking

Hallo,

Hallo,

danke erstmal für die Antwort.

zunächst ist die entscheidende Frage ob die Tür von Anfang an
so eingebaut war - vermutlich ja.
Dann wurde sie als Okay befunden und kann daher jetzt keinen
Mangel mehr darstellen.

Okay, verstanden.

Der versuchte Einbruch ist Risiko des Mieters, somit er bzw.
seine Versicherung in der Haftung.
Demnach sehe ich die SB auch bei dem Mieter.

Hm, okay…?! Aber hier:
/t/wer-zahlt-wohnungstuer/2134229

und hier
/t/einbruch-wer-zahlt-tuer/3009581
ist man da anderer Meinung. Wer hat nun Recht? Muss der VM
oder der M
bei einem Einbruch/-versuch die Tür zahlen?

Es gibt dazu zwei Urteile, die ich kenne.
Leider ist es ja so das sich Gerichte selbst ja widersprechen können. Demnach ist es noch lange keine Garantie sich auf ein Urteil zu berufen, das mal vor drei Jahren so beschlossen hatte.
Sieht man ja in dem Fall.
Frage zwei Anwälte und du hörst drei Antworten…

Wenn nun eine neue, sicherere und bessere, Tür eingbeaut wird,
so würde das unter Schönheitsreparatur fallen, was wiederum
10% per anno auf die Miete Umlagefähig wäre und eine
Mieterhöhung bedeuten würde.

Mieterhöhung? Dh, dass der Vermieter eine bessere Tür für
umsonst bekommt und er dadurch auch noch die Miete erhöhen
kann???

Nein, nicht wenn Du es selbst bzw. über die Haftpflicht regelst, denn der VM ist über die Höhe der Kosten nachweispflichtig. Und in dem Fall wäre es kostenneutral für ihn.
Theoretisch könnte er die 150 EUR SB übernhemen, und darauf eine Mieterhöhung verlangen - das wäre Möglich weil eine Verbesserung der Wohnung duch die Tür enstanden ist, und er Kosten hatte, die umlagefähig sind.

Ich weiss nicht wie das Verhälnis ist, aber sinvoll ist es wenn man versucht im Guten eine Klärung herbeizuführen.

Vielen Dank und viele Grüße,
WishfulThinking

Grüße