Darf man als Vermieter den Preis für Neue Teppiche vom Mieter verlangen, wenn Vertraglich nichts vereinbart wurde?
Also auch wenn diese nicht mehr aktzeptabel sind.
Wenn im Mietvertrag absolut nichts von Teppichen bzw deren regelmäßigen Pflege/Austausch steht, ist es doch wahrscheinlich auch nicht möglich dies im Nachhinein beim Auszug zu Verlangen oder?
weiß jemand was bei Teppichen unter Verschleiß und was unter Beschädigungen fällt?
wenn der Mieter zb. 8 jahre in der wohnung gewohnt hat und die Teppiche schon beim Bezug nicht neu waren. gilt das noch als verschleiß oder Beschädigung? wie lange sollten Teppiche in der Regel halten?
Verschleiß ist die übliche Abnutzung, also durch normale Benutzung plattgedrückte Fasern, „Lauffurchen“ etc.
Beschädigungen wären Löcher, Flecken, Brandschäden etc.
Üblicherweise nimmt man 10 Jahre an als Lebensdauer für Teppiche an.
Wenn der Teppich also beschädigt ist, würden hier nach 8 Jahren theoretisch 2/10 an Kosten anfallen.
Ist er unbeschädigt, dann natürlich gar nichts, weil Abnutzung - wie bereits gesagt - mit der Miete abgegolten ist.
Wenn der Teppich also beschädigt ist, würden hier nach 8
Jahren theoretisch 2/10 an Kosten anfallen.
Ist er unbeschädigt, dann natürlich gar nichts, weil Abnutzung
wie bereits gesagt - mit der Miete abgegolten ist.
Hoffentlich lässt sich das alles auch Beweisen: Quittungen bzw. Rechnungen, Zeugen für genau diese den verlegten Teppich zutrifft, Angabe im Übergabeprotokoll, dass Teppich bei Einzug OK war (,dass überhaupt ein Teppich dort lag).
Besser man versucht sich auf einen Pauschalbetrag zu einigen… oder auf andere Leistungen…
ich meine nur, dass ich von der Regelung gehört habe, die besagt, dass Teppichböden alle 10 vom Vermieter gewechselt werden müssen…
und für einen 14 Jahre alten Teppich noch finanzielle Beteiligung zu verlangen wäre anfechtbar.
ich beziehe mich darauf, dass der Teppich sowieso jetzt vom Vermieter gewechselt werden müsste, beschädigt oder nicht!
ich lasse mich gerne korrigieren und belehren, wenn jemand da mehr bescheid weiß… danke im Vorraus^^
Grüße Alex
ich meine nur, dass ich von der Regelung gehört habe, die
besagt, dass Teppichböden alle 10 vom Vermieter gewechselt
werden müssen…
Eine solche zeitlich starre Regelung gibt es aber nicht. Es kommt letztlich auf den individuellen Zustand des Bodenbelages an.
und für einen 14 Jahre alten Teppich noch finanzielle
Beteiligung zu verlangen wäre anfechtbar.
ich beziehe mich darauf, dass der Teppich sowieso jetzt vom
Vermieter gewechselt werden müsste, beschädigt oder nicht!