hallo,
nehmen wir mal an, dass mieter A erst beim einzug in die wohnung gesehen hat, dass sich in der duschkabine schimmel befindet. mieter A dann beim vermieter dies geschildert hat und vermieter nur ein ablösemittel gegeben hat.
dadurch dass wohl vom vormieter ständig wasser an den türrahmen+tür getreten ist(dusche ist direkt neben tür)
hat sich wohl schimmelgebildet, der untere türrahmen bröckelt schon auseinander, das holz sieht schon schwarz aus.
seit kurzem ist die badezimmertür vom mieter A kaputt, tür ließ sich nicht mehr richtig öffnen und schließen und plötzliche brach die tür aus dem scharnier.
ist der vermieter nun verpflichtet sowohl die tür zu reparieren als auch einen neuen türrahmen einzubauen?
mieter A lebt mit einem 1jährigen kind in wohnung.
2.Fall:
mieterA hat bei starkem unwetter festgestellt, dass es am balkonfenster enorm luft zieht und demnach das heizen außér hohen kosten kaumwas bringt.