Verjährung Betriebskostenabrechnung

Hallo,

Herr A. hat bis zum 17.02.2007 in einer Wohnung gewohnt. Heute erhält er die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2007-28.02.2007. In einem Gesetz heißt es „… dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen…“ Bedeutet das, dass die Verjährung schon im Februar 2008 eintrat und er nicht mehr zahlen muss? Herrn A. erscheint außerdem der Betrag zu hoch, was ist zu raten gleich einen Anwalt einzuschalten, oder erstmal der persönliche Termin mit der Hausverwaltung?

Vielen Dank im Voraus :o)

mfG

Hallo,

Herr A. hat bis zum 17.02.2007 in einer Wohnung gewohnt. Heute
erhält er die Abrechnung für den Zeitraum
01.01.2007-28.02.2007. In einem Gesetz heißt es „… dem
Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften
Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen…“
Bedeutet das, dass die Verjährung schon im Februar 2008
eintrat und er nicht mehr zahlen muss? Herrn A. erscheint
außerdem der Betrag zu hoch, was ist zu raten gleich einen
Anwalt einzuschalten, oder erstmal der persönliche Termin mit
der Hausverwaltung?

Vielen Dank im Voraus :o)

Hallo
Auszugstermin ändert im Normalfall nichts am Abrechnungszeitraum. Wenn
der Abrechnungszeitraum auf dem Mietvertrag z.Bsp. vom 01.01.-31.12 festgelegt ist hat der Vermieter noch Zeit bis zum 31.12.08 die Abrechnung dem Mieter zuzustellen.

Wenn die Abrechnung zu hoch erscheint oder nicht ist völlig egal, immer überprüfen lassen. Es kann ja auch sein das man was wiederbekommt. Die meisten Abrechnungen sind unkorrekt.
Ich glaube nicht das ein Anwalt da gleich helfen kann. Da gibts Vereine oder Bekannte welche schon helfen können.

mfG

Hallo Anna,

Herr A. hat bis zum 17.02.2007 in einer Wohnung gewohnt. Heute
erhält er die Abrechnung für den Zeitraum
01.01.2007-28.02.2007. In einem Gesetz heißt es „… dem
Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften
Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen…“
Bedeutet das, dass die Verjährung schon im Februar 2008
eintrat und er nicht mehr zahlen muss?

Zur Verjährung hat Enno schon richtig geantwortet (ist noch nicht Verjährt).

Herrn A. erscheint
außerdem der Betrag zu hoch, was ist zu raten gleich einen
Anwalt einzuschalten, oder erstmal der persönliche Termin mit
der Hausverwaltung?

Es sollte bedacht werden, dass gerade Januar und Februar normalerweise recht kalte Monate sind und somit die Heizkosten im Vergleich zum Jahresmittel überproportional hoch sind.
Eine Überprüfung ist dennoch problemlos möglich. Einen Anwalt würde ich jedoch nicht gleich einschalten.

Grüße von
Tinchen

Hi,

Wenn die Abrechnung zu hoch erscheint oder nicht ist völlig
egal, immer überprüfen lassen. Es kann ja auch sein das man
was wiederbekommt. Die meisten Abrechnungen sind unkorrekt.
Ich glaube nicht das ein Anwalt da gleich helfen kann. Da
gibts Vereine oder Bekannte welche schon helfen können.

WEr prüft denn so etwas für umsonst?

Es stimmt das viele, wenn nicht gar die meisten nicht ganz korrekt sind, aber eben einige, wenn nicht sogar die Hälfte (wer weiss das schon) unkorrekt zugunsten des Mieters. Zahlt da der Mieter freiwillige beim entsprechenden Prüfungsergebnis drauf?

vlg MC