Liebe Experten,
ist die folgende Klausel in einem Mietvertrag (Hamburg) nach aktuellem Recht wirksam und was wäre zu tun?
„…bei Auszug ist die Wohnung in einem neudekorierten Zustand zurückzugeben…“
Vielen herzlichen Dank!
Gruß
Franziska
Liebe Experten,
ist die folgende Klausel in einem Mietvertrag (Hamburg) nach aktuellem Recht wirksam und was wäre zu tun?
„…bei Auszug ist die Wohnung in einem neudekorierten Zustand zurückzugeben…“
Vielen herzlichen Dank!
Gruß
Franziska
Das ist eine interessante Frage. Denn es gibt dort widersprüchliche Auffassungen der Gerichte. Somit gibt es keine klare Linie. Prinzipiell kann man aber davon ausgehen das eine Wohnung so zu übergeben ist wie sie selbst einem übergeben wurde.
Und vermutlich sind 90% der Richter auch dieser auffassung.
Moralisch halte ich das auch für vertretbar.
Grüße
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