Angenommen, ein Mieter zieht im Februar 09 aus der Wohnung aus. die letzte NK-Abrechnung bekam er Anfang Januar 07!!
Das heißt, die Jahre 07 und 08 wurden noch nicht abgerechnet.
Würde die NK-Abrechnung nun erst beim Auszug kommen, wäre die für 07 bereits verjährt?
Was aber wenn der Vermieter von vornherein sagt, dass die Kaution nicht ausgezahlt wird, weil diese mit den NK verrechnet wird.
Letzte NK-Abrechnung ergab eine Nachzahlung über 650€!
Wie der Mieter nun bereits weiß, darf die komplette Kaution nicht einbehalten werden?! Richtig?
Wie sieht es aus mit Verjährung?
Und wie lange hat ein Mieter überhaupt Zeit NK-Abrechnung zu prüfen und zu zahlen?
Angenommen, ein Mieter zieht im Februar 09 aus der Wohnung
aus. die letzte NK-Abrechnung bekam er Anfang Januar 07!!
Das heißt, die Jahre 07 und 08 wurden noch nicht abgerechnet.
Würde die NK-Abrechnung nun erst beim Auszug kommen, wäre die
für 07 bereits verjährt?
Ja. Aber bei kalenderjährlicher Abrechnung bliebe ihm noch Zeit bis zum 31.12.2008.
Was aber wenn der Vermieter von vornherein sagt, dass die
Kaution nicht ausgezahlt wird, weil diese mit den NK
verrechnet wird.
Er kann trotzdem nicht verjährte Abrechnungen abziehen.
Wie der Mieter nun bereits weiß, darf die komplette Kaution
nicht einbehalten werden?! Richtig?
Relativ. Hohe Nachzahlungen in der Vergangenheit lassen natürlich auch erwarten, dass wieder eine hohe Nachzahlung fällig sein könnte.
Wie sieht es aus mit Verjährung?
Wie oben gesagt.
Und wie lange hat ein Mieter überhaupt Zeit NK-Abrechnung zu
prüfen und zu zahlen?
Der Mieter hat nach Zustellung der Abrechnung ebenfalls 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen. Da er aber bereits nach 30 Tagen in Verzug gerät, sollte er möglichst schnell prüfen, ob die Abrechnung in Ordnung ist und zumindest unstrittige Summen bezahlen.