Hallo. Folgendes Szenario:
Mieter A meldet seinem Vermieter Schimmelbefall seiner Wohnung. Fristsetzung 2 Wochen, Vermieter reagiert aber nicht. Daraufhin fristlose Kündigung und Schlüsselabgabe seitens Mieter A. Der Vermieter verlangt trotzdem weiterhin die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten und die Weiterzahlung der Miete.
Frage: Muss Mieter A trotz Abgabe der Schlüssel die Miete für die 3 Monate zahlen?
Durch die Abgabe der SChlüssel wird die fristlose Kündigung nicht wirksam. Siehe deine andere Frage
Wieso stellt du 2 Fragen mit fast identischem Inhalt?
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