Hallo!
Ende 2007 erhielt Familie K. die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006. Im Februar hat die Familie diese Nebenkostenabrechnung widerrufen, da es einige Unklarheiten/Ungenauigkeiten gab. Kurze Zeit später wurde Familie K. angemahnt den entsprechenden Betrag anzuweisen. Familie K. hat noch einmal darauf verwiesen, dass die Abrechnung bitte nocheinmal überprüft werden soll. Bisher hat sich der Vermieter hierzu nicht mehr gemeldet. Gibt es für die Widerrufung auch eine Frist? Bis wann hat der Vermieter Zeit die Abrechnung zu überprüfen?
Mieter hat der Nebenkostenabrechnung widersprochen aber dennoch brav bezahlt. Wenn der Vermieter daraufhin nicht reagiert, müsste der Mieter selber handeln - etwa selbst eine Frist setzen und Konsequenzen ankündigen.
Mieter hat widersprochen und zieht seither die strittige Summe ab. Dann wird der Vermieter vermutlich spätestens kurz vor Ablauf der 3-Jahresfrist diese Summe einfordern, bzw. klagen.
Der Widerspruch alleine verpflichtet den Vermieter noch zu nichts, auch wenn es unhöflich und unprofessionell ist, gar nicht darauf zu reagieren.