Kündigen aus befristeten Mietvertrag ?

Hallo Wissende,

Ist es möglich aus einem befristeten Mietvertrag auszusteigen?

Angenommen der Mieter wohnt in einer 4er Männer-WG und ihm gefällt es überhaupt nicht mehr in der Wohnung. Er ist gezwungen seine ganzen Lebensmittel soweit es geht in seinem Zimmer einzusperren. Aus Angst dass sie ihm, ohne sein Wissen, verzehrt werden. Dies ist ihm schon öfters passiert.
Außerdem kommt er mit einem Mitbewohner überhaupt nicht mehr klar. Der Mitbewohner belästigt ihn immerwieder, obwohl der betroffende Mieter mehrmals aufgefordert hat ihn alleine zu lassen. Dieser Mitbewohner betritt auch des Öfteren ohne Einverständnis des Betroffenen sein Zimmer.
Außerdem läuft der Haushalt überhaupt nicht. Der Müll wird nicht entsorgt, das Bad wird nicht geputzt, dreckiges Geschirr überfüllt die Spüle,…
Der betroffene Mieter ist Student und möchte so schnell wie möglich aus der Wohnung raus. Denn unter den Bedingungen kann er nicht lernen. Diese Wohnung bietet einfach keine Lernatmosphäre.
Der Mieter ist am 6. Oktober dieses Jahres eingezogen und der Vertrag läuft bis zum September…
Hat der Mieter irgendeine Chance die Wohnung frühzeitig zu verlassen und den Mietvertrag zu beenden?

Auch hallo

Hat der Mieter irgendeine Chance die Wohnung frühzeitig zu
verlassen und den Mietvertrag zu beenden?

Verlassen ja, aber vgl. mit FAQ:2628 was die vorzeitige Beendigung des MV (wohl) angeht.

mfg M.L.

Angenommen jeder einzelne Bewohner dieser WG hat einen eigenen Mietvertrag. Wird es auch als eine Wohngemeinschaft gesehen?
Falls nicht gelten dies Paragraphen nicht, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Achja… Ich vergas. In den Mietverträgen der jeweiligen Bewohner steht ein fester Netto-Mietbetrag den er zu zahlen hat. Also haben sie monatlich ihre eigene Miete zu zahlen, anstatt gemeinsam einen Mietbetrag für die gesamte Wohnung

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

unmöglich ist das Ganze in keiner der möglichen Konstellationen, allerdings ist es auch nicht so einfach, dass es hier im Board erschöpfend beantwortet werden könnte.

Je nach Konstellation stellen sich verschiedene Probleme, die es meiner Meinung nach erfordern sich mit den genauen Bestimmungen der Mietverträge als auch der Situation in der WG auseinanderzusetzen.

Insbesondere dann, wenn es sich um einen „Gemeinschaftsmietvertrag“ handelt, da man dann wohl die übrigen WG-Mitglieder auf Zustimmung zur Kündigung verklagen müsste. Eine andere Alternative wäre ein Ergänzungsvertrag über das einvernehmliche Ausscheiden eines Mieters.

Dabei sind die Lösungsansätze ebenso zahlreich wie die Probleme. Deshalb kann ich dir nur raten einen Fachanwalt für Mietrecht oder zumindest einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen und dich fachkundig beraten zu lassen. Anderenfall besteht die Gefahr, dass du mit überstürzten Aktionen in Teufels Küche kommst.

Viele Grüße
Bernhard