Hallo,
ich wollte mal wissen, wie folgender Fall rechtlich aussieht:
Man möchte sich zwei Zwergkaninchen anschaffen. Im (vorformuliertem)Mietvertrag steht: Die Haltung aller Haustiere außer Kleintiere (Vögel, Fische, Hamster etc.) ist vom Vermieter zu genehmigen. Im selbstformuliertem Anhang steht: Jede Haustierhaltung ist untersagt.
Welche Aussage gilt denn nun?
Hallo Lisa,
die Kleintierhaltung ist auch durch die gängige Gesetzsprechung abgedeckt. Kaninchen gehören dazu, wenn es sich nicht um gigantische Riesenkaninchen handelt.
Gruß!
Horst
Hallo,
(vorformuliertem)Mietvertrag steht: Die Haltung aller
Haustiere außer Kleintiere (Vögel, Fische, Hamster etc.) ist
vom Vermieter zu genehmigen.
Diese Klausel ist an sich gültig. Heißt also zB für Hunde- und
Katzenhaltung müßte eine Genehmigung vom VM eingeholt werden.
Ob sich das in Verbindung mit einer zusätzlich enthaltenen unwirksamen Klausel anders auswirkt, (so dass bsp beide Klauseln ungültig werden) kann ich allerdings nicht beurteilen.
Im selbstformuliertem Anhang
steht: Jede Haustierhaltung ist untersagt.
Welche Aussage gilt denn nun?
Der VM kann die Haustierhaltung nicht generell verbieten, eine
solche Klause wäre unwirksam.
Schau mal da rein:
http://mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltun…
http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/4/id/202218…
Gruß
Maja
Ist es also so zu verstehen, dass die (Zwerg!)Kaninchen in jedem Fall gehalten werden dürfen, weil man die Haltung von Kleintieren gar nicht verbieten kann?
Der Kommentar der Vermieterin zu der Klausel war nämlich folgender: Achso, Hamster sind also auch erlaubt…naja gut.