Maklerprovision fällig ohne Mietvertrag?

Hallo!

Nehmen wir an, ein Pärchen ist auf Wohnungssuche und hat an zwei Wohnungen gefunden, die ihm zusagen und diese zusammen mit dem jeweiligen Makler besichtigt und ein zweites mal betreten, um die Wohnungen zu vermessen.

Wohnung 1 gefällt nun am besten, jedoch hat das Paar noch keine Zusage erhalten durch die Hausverwaltung. Deshalb geht das Paar auch noch zu einem Vorstellungstermin bei der Hausverwaltung bzw. Eigentümerin der Wohnung 2. Hierbei hat das Paar noch zwei Mitbewerber. Dass sie noch eine andere Wohnung in Aussicht haben, erwähnt das Paar ggü. der Hausverwaltung von Wohnung 2 nicht.

Nun bekommt das Paar unerwartet die Zusagen zu beiden Wohnungen nahezu gleichzeitig. Sie freuen sich und entscheiden sich natürlich für die favorisierte Wohnung 1. Sie wollen der Maklerin für Wohnung 2 absagen. Diese reagiert am Telefon entsetzt, sagt, das Paar „könnte“ zu diesem Zeitpunkt nicht mehr absagen, die Mitbewerber seien (angeblich) bereits informiert worden, dass jemand anders den Zuschlag erhalten habe. Durch das starke Interesse (Besichtigung, Vermessung und Erscheinen zum Treffen mit der Hausverwaltung + Eigentümerin) wäre es deutlich geworden, dass das Paar beabsichtige, die Wohnung bei einer Zusage auch zu mieten.

Das Paar hat zu keinem Zeitpunkt definitiv zugesagt, die Wohnung zu mieten. Ein schriftlicher Mietvertrag hätte für Wohnung 1 erst in der kommenden Woche vorgelegt bzw. unterzeichnet werden sollen.

Die Maklerin wurde nocheinmal schriftlich (bzw. E-Mail) informiert, dass definitiv kein Interesse mehr an der Anmietung bestünde und davon ausgegangen wird, dass die Sache nun erledigt sei.

Die Maklerin hat sich seit zwei Tagen nicht mehr gemeldet, aber das Paar fürchtet, eine Rechnung auf Ersatz von finanziellem Ausfall oder gar Provision für die Maklerin zu erhalten, da die Maklerin so etwas während des Telefonats angedeutet hatte. Muss das Paar diese bezahlen?

Ist in dieser Situation ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der nun für das Paar bindend ist?

Mfg und Danke!

~Kiyu

Grüße,

Ist in dieser Situation ein mündlicher Vertrag zustande
gekommen, der nun für das Paar bindend ist?

Mfg und Danke!

~Kiyu

vorab: IANAL, aber da wir auch gerade auf Immobiliensuche sind, stolpere ich bei JEDEM Angebot über so eine (oder ähnliche) Erklärung:
„Die Maklerprovision beträgt für den Käufer 3,57 % (inkl. MwSt.) aus dem Kaufpreis und ist fällig und verdient mit dem Abschluss des Kaufvertrags.“

Hättet ihr mit Handschlag oder ausdrücklich (oder wie auch immer unmissverständlich) zugesagt die Wohnung zu nehmen, sollte der Vermieter zustimmen, wäre evtl. ein bindender Vertrag zustande gekommen - den man aber im Streitfall erstmal nachweisen müsste!

Gruß
jartUl

ich würde es so sehen, dass durch das bloße vermessen, erneute besichtigen der wohnung kein vertrag, auch kein konkludenter vertragsschluss stattgefunden hat.
ich nehme vielmehr an, dass das paar die erklärung der hausverwaltung abgewartet hat, um sicherheit zu erlangen und um gerade andere -laufende besichtigungen- abzusagen.

ich denke das ist auch üblich, dass man auf eine „zusage“ der anderen partei wartet und dann erst dispositionen trifft. eine solche „zusage“ kann wochen dauern, so dass nach objektiver auslegung nicht von einem angebot seitens des paares auszugehen ist.

soweit also nach dieser „zusage“ kein verhalten des paares zum vorschein tritt, dass es das angebot annehme, ist kein vertrag zustande gekommen.

mangels nachweis oder vermittlungsmaklervertrag (§ 652 I 1 bgb) mit der maklerin hat sie auch keinen vertraglichen anspruch.

fas