Hallo!
Nehmen wir an, ein Pärchen ist auf Wohnungssuche und hat an zwei Wohnungen gefunden, die ihm zusagen und diese zusammen mit dem jeweiligen Makler besichtigt und ein zweites mal betreten, um die Wohnungen zu vermessen.
Wohnung 1 gefällt nun am besten, jedoch hat das Paar noch keine Zusage erhalten durch die Hausverwaltung. Deshalb geht das Paar auch noch zu einem Vorstellungstermin bei der Hausverwaltung bzw. Eigentümerin der Wohnung 2. Hierbei hat das Paar noch zwei Mitbewerber. Dass sie noch eine andere Wohnung in Aussicht haben, erwähnt das Paar ggü. der Hausverwaltung von Wohnung 2 nicht.
Nun bekommt das Paar unerwartet die Zusagen zu beiden Wohnungen nahezu gleichzeitig. Sie freuen sich und entscheiden sich natürlich für die favorisierte Wohnung 1. Sie wollen der Maklerin für Wohnung 2 absagen. Diese reagiert am Telefon entsetzt, sagt, das Paar „könnte“ zu diesem Zeitpunkt nicht mehr absagen, die Mitbewerber seien (angeblich) bereits informiert worden, dass jemand anders den Zuschlag erhalten habe. Durch das starke Interesse (Besichtigung, Vermessung und Erscheinen zum Treffen mit der Hausverwaltung + Eigentümerin) wäre es deutlich geworden, dass das Paar beabsichtige, die Wohnung bei einer Zusage auch zu mieten.
Das Paar hat zu keinem Zeitpunkt definitiv zugesagt, die Wohnung zu mieten. Ein schriftlicher Mietvertrag hätte für Wohnung 1 erst in der kommenden Woche vorgelegt bzw. unterzeichnet werden sollen.
Die Maklerin wurde nocheinmal schriftlich (bzw. E-Mail) informiert, dass definitiv kein Interesse mehr an der Anmietung bestünde und davon ausgegangen wird, dass die Sache nun erledigt sei.
Die Maklerin hat sich seit zwei Tagen nicht mehr gemeldet, aber das Paar fürchtet, eine Rechnung auf Ersatz von finanziellem Ausfall oder gar Provision für die Maklerin zu erhalten, da die Maklerin so etwas während des Telefonats angedeutet hatte. Muss das Paar diese bezahlen?
Ist in dieser Situation ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der nun für das Paar bindend ist?
Mfg und Danke!
~Kiyu