Mieterhöhung - Keinen Brief erhalten

Hallo leute,

Stellen wir uns mal folgen Situation vor

Der Vermieter sendet am 18.12.2008 einen Brief in dem steht,
das der Mieter doch bitte der Mieterhöhung zum 01.01.2009 vom 28.10.2008 zustimmen soll.
Der Mieter hat diesen Brief vom 28.10.2008 aber nie erhalten.
Der Vermieter besteht aber auf die Erhöhung zum 01.01.2009.
Was könnte man da tun?
Beim Vermieter anrufen ist klar, der stellt das aber so hin
das der Mieter den Brief vom 28.10.2008 erhalten haben muss.
Müsste die Miete dann zum 01.01.2009 mit der erhöhung schon gezahlt werden?
Ich dachte dem Mieter bleibt immer ca. 6 Wochen Zeit um zu überlegen ob JA oder NEIN :smile:

Gruss
PC-Shark

Hallo,

hilft Dir das vielleicht weiter?

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß
Tina

Hi,

Stellen wir uns mal folgen Situation vor

Der Vermieter sendet am 18.12.2008 einen Brief in dem steht,
das der Mieter doch bitte der Mieterhöhung zum 01.01.2009 vom
28.10.2008 zustimmen soll.
Der Mieter hat diesen Brief vom 28.10.2008 aber nie erhalten.

Die Zustellung sollte zu beweisen sein. Im Übrigen ist das mit „nie erhalten“ auch ein beliebter Trick…der das Vertragsverhältnis sehr belasten kann.

Der Vermieter besteht aber auf die Erhöhung zum 01.01.2009.
Was könnte man da tun?

Wenn der VM die Zustellung beweisen kann, gehen alle zusätzlichen Kosen an den Mieter. (das kann teuer werden, weil imho eine ganze Jahresmiete als Streitsumme zugrunde liegt)
Wenn VM die Zustellung nicht beweisen kann, in Aussicht stellen, dass die Zustimmung eben für 3 Monate später erteilt werden könnte, wenn nun alsbald ds Verlangen eintrifft.

Beim Vermieter anrufen ist klar, der stellt das aber so hin
das der Mieter den Brief vom 28.10.2008 erhalten haben muss.

s.o.

Müsste die Miete dann zum 01.01.2009 mit der erhöhung schon
gezahlt werden?

ja

Ich dachte dem Mieter bleibt immer ca. 6 Wochen Zeit um zu
überlegen ob JA oder NEIN :smile:

Nicht wirklich. Wenn das Mietanpassungsverlangen (off. Wortlaut)
rechtens ist, so kann die Zustimmung verlangt werden, bzw. eingeklagt werden. Die Rechtmässigkeit kann zB ein Mietervein prüfen.

In den 3 Monaten zwischen Mitteilung und Erhöhung kann der Mieter ohne der üblichen Kündigungsfrist schriftlich kündigen und ausziehen. Das Ja oder Nein bezieht sich also auf davor aus dem Vertrag aussteigen oder nicht. Nach dem Mietanpassungstermin gilt wieder die übliche Kündigungsfrist.

Die Mietanpassung wird oft als Demütigung aufgefasst. Es ist aber ein Verfahren, dass den Mieter vor zu hoher regulärer Miete über den Mietenspiegel schützt. Als Betroffener sieht man ersteinmal die Mehrzahlung. Der Vermieter sieht eher den Vorteil für den Mieter, der ggf über Jahre unterhalb des Mietenspiegels günstig gewohnt hat. Der V hat auch Kosten, die jedes Jahr teuer weren…

vlg MC

Hallo,

hilft Dir das vielleicht weiter?

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Hi,

da steht es weitgehend in dem zZ gültigen Verfahren drin.

Danke für die Ergänzung. Die Vielfalt der Mietverträe lässt sich oft nicht kurz beschreiben und dann gehe ich „leider“ von der mir gängigsten Variante aus. ;-(

In diesen internettischen Gesetzesinterpretationen fehlt aber oft das wesentliche: Wie wirkt sich das zB auf das Vertragsverhältnis aus? Welchen zukünftigen Kräfte muß dabei aushalten werden und welche Gefühle werden dabei losgetreten?

Gruß
Tina

vlg MC

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Beachte bitte, dass dieser Artikel veraltet ist. Das Miethöhegesetz (MHG) wurde am 01.09.2001 aufgehoben. Die Vorschriften über die Mieterhöhung stehen nun im BGB (§§ 557 ff.).

Gruß, Mathias