Nachbesserung bei Wohnungsübergabe - Mietausfall?

Hallo Zusammen!

Folgendes Problem mit einem ehemaligen Vermieter:
Ende November ist der Mieter aus seiner alten Wohnung ausgezogen und habe eine Übergabe mit dem Vermieter vereinbart.
Während der Übergabe hat er folgende Mängel im Protokoll festgehalten:
Wartung der Gas-Etagenheizung nicht durchgeführt
Kabelkanal an der Wand
Fliesenbruch im Bad
Verkalkung der Duschabtrennung
Keine chemische Reinigung der Fußböden durchgeführt.

Mittlerweile habe wurde der übersehenen Kabelkanal entfernt, die Duschabtrennung erneut entkalkt (das Teil ist uralt und geht einfach nicht mehr sauber), den Fliesenbruch (noch von den Vormieter nur leider nicht im damaligen Protokoll festgehalten) behoben und die Heizungswartung (ist das tatsächlich Sache des Mieters?) durchgeführt.
Bzgl der Reinigung des Bodens wurde vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter das Kölner Urteil zukommen lässt in dem Vermieter angehalten sind Teppichböden nach 10 Jahren zu erneuern und dieser danach entscheidet ob er einen neuen Boden verlegt oder der Mieter die chemische Reinigung durchführen muss.
Auf dieses Urteil kam keine Antwort.
Nach Behebung der anderen Mängel habe wurde 10 Tage lang versucht den Vermieter zu erreichen bis es endlich geglückt ist.
In dem Gespräch hat er den Mieter dann darauf hingewiesen, dass er auf die Reinigung besteht und nun Mietausfall geltend machen will.

Bei welchem der 5 Mängel kann er tatsächlich Mietausfall geltend machen? Wie kann man hier nun reagieren? Er wollte eine Rechnung über den Mietausfall zukommen lassen, damit das über die Haftpflicht abgewickelt werden kann, aber es kam nichts. Nun ist er 14 Tage im Urlaub.

In meinen Augen will der Vermieter dem Mieter nur das Geld aus der Tasche ziehen (die Wohnung war ursprünglich Zwangsvermietet, da er Privatinsolvenz angemeldet hat).
Einen Schlüssel hat er bereits seit dem ersten Protokoll seinem Makler gegeben, damit dieser Nachmieter bzw. Käufer sucht. Kaution hat der Mieter noch keine erhalten und jetzt noch das.

Weiß jemand Rat?

Wie kann man als Mieter in diesem Fall reagieren?