Hallo,
ich interessiere mich für folgenden fiktiven Rechtsumstand. Angenommen eine Frau schliesst einen Mietvertrag für eine Wohnung ab. Anschliessend zieht der Lebenspartner mit in die Wohnung ein. Er bekommt einen Wohnungs- und Haustürschlüssel. Nach ein paar Jahren (!) ist das Verhältnis der beiden zerrüttet. Die Frau wird von dem Mann u.a. ständig bedroht. Welche Möglichkeiten hätte die Frau nun, diesen Mann schnell aus der Wohnung zu bekommen?
Wenn der Lebensgefährte nicht Mieter ist, sich aber weigert, die Wohnung zu verlassen, könnte sie ein Räumungsurteil erwirken.
Gruß!
Horst
Hallo,
je nach Art der Bedrohungen gibt es auch die Möglichkeit einen Wohnungsverweisung (ca. 10 Tage) zu erwirken. Das ist allerdings zunächst nur eine unbefriedigende Zwischenlösung. Allerdings kann man evtl. durch eine Eilanordnung die Wohnung zugesprochen bekommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsverweisungen
TM