Gehört eine Duschwand, deren Schiene fest mit der Duschwanne verbunden ist zum Mietobjekt?
Wer wäre für die Instandhaltung verantwortlich, Mieter oder Vermieter?
Gehört eine Duschwand, deren Schiene fest mit der Duschwanne
verbunden ist zum Mietobjekt?
Wer wäre für die Instandhaltung verantwortlich, Mieter oder
Vermieter?
So wie es klingt, ja. Instandhaltung wäre Sache des Vermieters, aber wenn der Mieter sie demoliert hat, ist er eventuell Verursacher des Schadens. Und schließlich wieder diese Klausel über Kleinreparaturen, die hier wahrscheinlich zum Tragen kommt.
Gruß!
Horst