Verwaltungskosten = Nebenkosten?

Hallo,

ein Vermieter beauftragt eine Immobilienverwaltung mit der Vermietung seiner Mietsache. Kann er diese Kosten dem Mieter als Nebenkosten in Rechnung stellen?

Macht es hierbei einen Unterschied, ob das Mietobjekt gewerblich oder privat genutzt wird?

Gruß
Deborah

Hallo Deborah,

ein Vermieter beauftragt eine Immobilienverwaltung mit der
Vermietung seiner Mietsache. Kann er diese Kosten dem Mieter
als Nebenkosten in Rechnung stellen?

bei normalen Mietverträgen nicht.

Macht es hierbei einen Unterschied, ob das Mietobjekt
gewerblich oder privat genutzt wird?

Ja, das macht einen erheblichen Unterschied, aber es sollte auch dann aus dem Mietvertrag ersehen werden können, ob die Verwaltungsgebühren zu den Nebenkosten gehören.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

Soweit erst mal danke!

Macht es hierbei einen Unterschied, ob das Mietobjekt
gewerblich oder privat genutzt wird?

Ja, das macht einen erheblichen Unterschied, aber es sollte
auch dann aus dem Mietvertrag ersehen werden können, ob die
Verwaltungsgebühren zu den Nebenkosten gehören.

Wie hat das auszusehen? Reicht es die Verwaltungskosten als Aufzählungspunkt unter den Nebenkosten aufzuführen? Muß aus dem Mietvertrag ersichtlich sein, wie sich die Verwaltungskosten auf die einzelnen Mieter verteilen?

Danke schon mal vorab!

Gruß
Deborah