Mietminderung wg defekter Heizung?

Hallo,

folgender fiktiver Fall:
irgendjemand wohnt in irgendeiner Wohnung. Dieser jemand versucht meinetwegen im Winter die Heizung aufzudrehen, aber die Heizung funktioniert nicht bzw wird weniger als lau warm. Die Wohnung wird also ungenügend geheizt.

Um Abhilfe zu schaffen ruft dieser jemand den Hausmeisterdienst an, dieser schickt einen Facharbeiter vorbei. Nach eingehender Untersuchung des Heizkörpers und Versuchen den Schaden zu beheben sagt der Facharbeiter, dass er nicht viel machen könnte. Mehrere Mieter in dem Haus (ca 30 Parteien) hätten das gleiche Problem - die Rohrleitungen wären uralt, mit Schlacke, Rost, Tod und Teufel verstopft, so dass die Heizanlage nicht vernünftig funktionieren würde. Sein Rat ist es die Heizung auf 5 zu lassen, damit man wenigsten eine Wärmstufe kriegt, als wäre sie bei 2.

Frage wäre hier:

  • Könnte man den Vermieter um eine Mietminderung anfragen? Falls dem so ist, welches Rechtsurteil unterstützt den Mieter dabei?
  • Dieser fiktive Fall wurde bereits in einer Stammtischrunde besprochen und irgendwer sagte: 15%!! Das fand ich skeptisch.

Gruss levi

Hallo levi,

welche Temperaturen werden denn in Deinem Beispiel erreicht?
Wenn die Heizung auf höchster Stufe eine ausreichende Heizleistung bringt, sprich die vorgeschriebenen Temperaturen erreicht werden können, sehe ich keine Rechtfertigung für eine Minderung.

Werden die Temperaturen hingegen auch auf höchster Stufe nicht erreicht, (der Mieter muß die Unterbeheizung beweisen)ist die Höhe der Minderung vom Einzelfall abhängig und sollte unter anderem deshalb nicht ohne Rechtsberatung durchgesetzt werden.
Eine Mietminderung fragt man nicht beim Vermieter an, denn es ist keine Zustimmung seinerseits notwendig. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Erklärung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Gruß
Maja