Mietstriet hinter den kulissen

Hallo

Hausverwaltung V verwaltet im Aufrag des Eigentümers ein Berliner Wohnhaus mit mehreren Mietwohnungen.

Eine Wohnung ist frei, es gibt eine Anzeige, mehrere Bewerber, Mieter M erhält den „Zuschlag“ - es kommt zum Vertragsabschluss zwischen M und V über einer unbefristeten Miete ab Mitte Dezember.

Im Laufe der Renovierung trifft Mieter M auf Nachbar N. Dieser erzählt, daß er rechtliche Ansprüche ggü. dem Vermieter V an eben jene Wohnug hegt. Er selber war der Vormieter und will jedenfalls auch immernoch Mieter dieser Wohnung sein und diese Sache „geht jetzt auch vor Gericht“.

(Inhalt des Rechtsstreits ist zu diffus und tut nix zur Sache)

Über Kündigungsgeschichten ist im Mietvertrag nix besonderes ausgeführt (es geht nur um Fristen und Eingangsdatum etc)

___Also, Situation: Mieter M ist also frisch in eine Wohnung gezogen und weiß, daß hinter den Kulissen um eben jene Wohnung ein Rechtsstreit tobt und ein anderer Mensch sich rechtlich als Mieter dieser Wohnung fühlt…

___FRAGE: Was passiert, wenn dieser Nachbar N vor Gericht Recht bekommt.

–> Muss dann der Mieter wieder aus der Wohnung ausziehen (nach den üblichen Kündigungsfristen versteht sich)?

–> Inwiefern muss die Hausverwaltung V dem Mieter dann entgegenkommen (Entschädigung? Umsetzwohnung?)

–> Hätte der Hausverwalter bei Vertragsschluss den Mieter darüber informieren müssen, daß über die Wohnung vor Gericht gestritten wird?

1000 Dank

lg

Sandra

Hallo,

wenn der Ex-Mieter rein theoretisch Recht bekommen sollte, dann würde der Prozess in der Praxis so ausgehen, dass anerkannt wird, dass man ihn zu Unrecht aus der Wohnung raus geschmissen hat, und er eigentlich Recht auf Rückkehr hätte. Statt dessen gibt es dann aber eine Zahlung in Geld, mit der der Rechtsfriede wiederhergestellt wird, weil keiner Seite mit einer tatsächlichen Rückkehr gedient ist.

Gruß vom Wiz

Hallo Sandra,

m.E. hat die ganze Angelegenheit zwischen Nachbar N und VM mit dem jetzigen Bewohner der fiktiven Wohnung nichts zu tun.

Selbst wenn ein Gericht zu Gunsten des Nachbarn entscheidet, muss der VM sich mit diesem weiter über geeigneten Schadensersatz auseinandersetzen.

Der Mieter hat einen Mietvertrag und bewohnt die Wohnung, Punkt. Hat der VM keinen haltbaren Grund zur Kündigung dann bleibt das auch so.

Der Nachbar muß offensichtlich nicht unter der Brücke schlafen, aus irgendeinem Grund wird er ja wohl auch ausgezogen sein. Was es sonst noch (gerichtlich) zu regeln gibt, sollte den jetzigen Mieter nicht weiter aufregen.

Gruß
Nita

ja, danke.

die eigentliche frage war wohl, ob ein entsprechendes urteil ein Kündigungsgrund für Vermieter V gewesen wäre.

Zwischen M und N gibts im übrigen keine Probleme untereinander.

lg

sandra

danke, aber

weil keiner Seite mit einer tatsächlichen Rückkehr gedient ist.

nunja, wenn der Nachbar N gerne in dieser Wohnung (heller etc) wohnen möcte, wäre ihm ja mit einer Rückkehr schon gedient… ?!?

Hallo,

niemand hat vermutet, dass M und N nicht miteinander auskommen. Das ist auch irrelevant. Und wenn M und N so gut miteinander wären, dass M wieder auszieht, um N die Wohnung zu überlassen, bestünde ja immer noch die Weigerung des VM N in dieser Wohnung wohnen zu lassen.

Worauf es ankommt ist: Selbst wenn N ein Urteil zu seinen Gunsten erreicht, hat erst mal der VM ein Problem und nicht M. Was dann passiert und wie es weitergeht müsste der VM mit N regeln.

Und wie der Wiz schon schrieb: In der Regel wird dann ein Geldbetrag den Besitzer wechseln, da dies die Lösung wäre um ohne weitere langwierige Streitereien das Problem aus der Welt zu schaffen.

Gruß
Nita