Der im Folgenden geschilderte Fall ist selbstverständlich fiktiv:
Angenommen, ein Mieter wohnt 2 Jahre in einer Wohnung, die er bereits unrenoviert übernommen hat. Der Teppich in dieser fiktiven Wohnung ist auch schon betagt gewesen. Der Mieter hat 2 Katzen und diese haben dem Teppich durch Kratzen an der Kante, die zur Fensterfront anstößt den Rest gegeben. Im Flur der wohnung war ebenfalls ein Teppich, der vom Mieter entsorgt werden musste, weil die eine Katze protest gepinkelt hat. Nun hat der Mieter das abgestellt, der Betonboden mit Betonreiniger gereinigt.
Was muss der Mieter zahlen?`Muss der Mieter mit sehr hohen Kosten und auch einer fristlosen Kündigung rechnen? Welche möglichen Konsequenzen gibt es?
Vielen Dank schon mal für Antworten!
LG Ostrogotho
Hallo,
Schäden die der Mieter verursacht hat er selbstverständlich auf seine Kosten zu beseitigen.
Dem VM dürfte es nicht schwer fallen dem Mieter dies auch zu beweisen.
Was das im Einzelnen kosten wird, kann man so schlecht beurteilen.
Bei Schäden zB an Bodenbelägen muß sich der VM einen Abzug alt für neu gefallen lassen. Das wird aber nicht für Beschädigungen am Unterboden sprich Estrich gelten.
Ist der Urin in den Estrich (seltenst liegt in einer Wohnung der blanke Beton) gezogen kann eine Sanierung recht teuer werden. Der Geruch ist daraus nämlich nicht mehr dauerhaft wegzubringen.
Unter Umständen könnte auch eine vertragswidrige Nutzung vorliegen,gegen die der Vermieter auf Unterlassung klagen kann.Jenachdem wie sehr der Mieter seine Obhutspflicht die er hat verletzt, kann das auch eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Zu diesen Pflichten im Rahmen der Obhutspflicht gehört es auch, etwaige Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
weitere Infos:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schaden.html
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung-der…
Obhutspflicht:
http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/tipps/o/1obhutspflic…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/o1/obhuts…
Und jetzt aus dem Nähkästchen:
Meine Großmutter hatte mal an jemanden mit 2 Siamkatzen vermietet, die wie sich nachher rausstellte unsauber waren… die katzen haben den Boden so eingeweicht, dass der komplette Estrich ausgetauscht werden mußte…der Teppichboden sowieso, die völlig zerkratzte Holzvertäfelung raus und angefressene Türrahmen ausgebessert.
Die Sanierung hat seinerzeit 40.000DM gekostet…für 2,5 Jahre Wohnzeit.
Da sagt man nichts mehr…beim Mieter war natürlich nichts zu holen.
Sowas kann einen privaten Vermieter ruinieren, da dieser die nötigen Finanzen ja erstmal aufbringen muß…dazu bräuchte er dringend die Miete, aber vermieten kann man die Wohnung ja erst wenn sie saniert ist…ich schweife ab…sorry
Gruß
Maja