Hausfriedensbruch von Vermieter (Keller + Wohnung)

Hallo zusammen,

nehmen wir den Fall an, dass ein Keller nicht abschließbar (nur Klinke) ist aber eindeutig über den „Haar-Trick“ mehrmals festgestellt wird, dass der Vermieter den Keller regelmäßig kontrolliert.

Was für ein Beweis muss vorgelegt werden, dass eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden darf? „Haar-Trick“ reicht ja nicht. Genügt die Beobachtung des Mieters (nur eine Person)? Welche Möglichkeiten gibt es noch als Beweis?

Selbe Frage bezieht sich auf eine Wohnungstür, welche zwar abschließbar ist aber nur zugezogen wird und mit dem Schlüssel geöffnet werden kann.

Kann mit einer erfolgreichen Strafanzeige die Miete gekürzt werden?

Viele Grüße
Maxe

Kann mit einer erfolgreichen Strafanzeige die Miete gekürzt
werden?

Na, Maxe, was ist das denn für eine Vorstellung?

Erstens wird hier nix ordentlich abgeschlossen, zweitens einfach nur per Haartrick argumentiert und drittens angenommen, wenn ein Hausfriedensbruch vorgenommen wurde, wird die Miete billiger???

Wat is dat denn?

Entweder zeigt man den Hausfriedensbrecher an oder nicht. Was hat das mit der Höhe der Miete zu tun?

Oder meinst du, wenn Mieter den Vermieter öfter mal ein bißchen den Hausfrieden brechen läßt könnte das Wohnen günstiger sein?

fragt sich

Horst

Hallo Maxe,

auch ich finde deine Frage reichlich merkwürdig. Ein Mieter sollte doch zunächst dafür sorgen, dass sowohl Keller, als auch Wohnung entsprechend abgeschlossen sind, bevor er solche Überlegungen wie Mietminderung anstrengt.

Den Keller kann man selbst mit einem Schloss ausstatten (und wenn es bloß ein Fahrradschloss wäre o.ä.) und die Wohnung kann notfalls mit neuen Schlössern ausgestattet werden, wenn man den Verdacht hat, der VM kommt öfter „zu Besuch“.

Im übrigen habe ich noch nicht gehört, dass man die Miete wegen Hausfriedensbruchs mindern könnte. Evtl. sollte man mal darüber nachdenken vom VM einen Mietanteil zu verlangen, weil er die Wohnung „mitbewohnt“? Wäre doch auch mal ein Gedanke.

Gruß
Nita