Folgendes Problem. Bei den bibbernden Temperaturen draußen ist es klar das die Heizung in einem Mehrfamilienhaus unter Dauerfeuer steht, weil alle Parteien die Heizung voll aufdrehen. Nun zum Problem, angenommen es wohnt ein Mieter unter dem Dach und bekommt nichts von der Wärme ab, die Heizung ist nur lauwarm,er hat damit noch kein Problem gehabt, nur er holt seine Frau und seine gerade erst geborene Tochter am Sonntag aus dem Krankenhaus ab.Die Temperatur beträgt laut Messungen zwischen 15 und 20°C. Laut Recht ist das ja so geregelt das die Wohnung 20 °C warm sein muss, darunter sind Mietkürzungen drin. Aber wie ist Rechtslage wenn Neugeborene betroffen sind von der Kälte?
Zudem ist zum 2. Mal diese Woche die Wasserleitung eingefroren, das einzige ,was zum Glück noch funktioniert, ist die Toilette.
Wie sieht die Rechtssprechung für die beiden Probleme aus?
Hausverwalter weiß telefonisch sowie per Email Bescheid
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Hallo,
die Heizanlage muß so bemessen sein, dass in allen zu beheizenden Wohneinheiten die erfoderlichen Temperaturen erreicht werden können.
[http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/H…](http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/Heizungs dimensionierung/site 1237/)
Temperaturen aller Räume mal eine zeitlang messen und tabellarisch erfassen. Messen mitten im Raum 1m über dem Boden.
das Gesetz unterscheidet nicht nach dem Alter der Bewohner. Wenn die erfoderlichen Temperaturen erreicht werden, muß sich der Mieter selbst um weitere Wärmezufuhr kümmern wie IR Strahler oder Elektroheizung etc.
So ein IR Strahler macht im Bad bzw dort wo ein Säugling gewickelt werden soll ohnehin Sinn, alleine schon der Nachtabsenkung wegen.
http://images.google.de/images?um=1&hl=de&newwindow=…
Zudem ist zum 2. Mal diese Woche die Wasserleitung
eingefroren, das einzige ,was zum Glück noch funktioniert, ist
die Toilette.
Hier ist erstmal die Frage, wo die Leitung gefriert…:
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/15/387354.html
Fällt das in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters wäre gegebenenfalls eine Minderung um 10% für die Tage an denen die Wasserversorgung ausfällt denkbar. (Steht zu dem Thema Wasserleitungen etwas in dem fiktiven Mietvertrag? Soll das öfter vorkommen?)
Mietminderungen ímmer mit fachlicher Unterstützung durchsetzen (Anwalt/Mieterschutz)
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Wa…
Hausverwalter weiß telefonisch sowie per Email Bescheid
Am besten immer schriftlich inkl. Fristsetzung.
Gruß
Maja
Hallo,
die Heizanlage muß so bemessen sein, dass in allen zu
beheizenden Wohneinheiten die erfoderlichen Temperaturen
erreicht werden können.
[http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/H…](http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/Heizungs dimensionierung/site 1237/)
Temperaturen aller Räume mal eine zeitlang messen und
tabellarisch erfassen. Messen mitten im Raum 1m über dem
Boden.
das Gesetz unterscheidet nicht nach dem Alter der Bewohner.
Wenn die erfoderlichen Temperaturen erreicht werden, muß sich
der Mieter selbst um weitere Wärmezufuhr kümmern wie IR
Strahler oder Elektroheizung etc.
Warum sollte der Mieter die Wärme ersetzen, wenn die Leistung des Brenners sowie der Kessel zu klein ist ? Zudem bringt das auch nicht den Sinn, das der Mieter die Restwärme selber aufbringen soll.
So ein IR Strahler macht im Bad bzw dort wo ein Säugling
gewickelt werden soll ohnehin Sinn, alleine schon der
Nachtabsenkung wegen.
http://images.google.de/images?um=1&hl=de&newwindow=…
Das man einen IR Strahler speziell fürs Baby braucht ist ja wohl klar, es sei denn die Wohnung ist kalt, dann bringt der auch nichts.
Zudem ist zum 2. Mal diese Woche die Wasserleitung
eingefroren, das einzige ,was zum Glück noch funktioniert, ist
die Toilette.
Hier ist erstmal die Frage, wo die Leitung gefriert…:
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/15/387354.html
Die Leitung gefriert in Richtung des Durchlauferhitzers, sie ist nicht gedämmt,läuft direkt am Dach lang und wenn die Heizung keine Leistung erbringt ist es wohl auch klar das sie zufriert.
Fällt das in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters wäre
gegebenenfalls eine Minderung um 10% für die Tage an denen die
Wasserversorgung ausfällt denkbar. (Steht zu dem Thema
Wasserleitungen etwas in dem fiktiven Mietvertrag? Soll das
öfter vorkommen?)
Mietminderungen ímmer mit fachlicher Unterstützung durchsetzen
(Anwalt/Mieterschutz)
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Wa…
Hausverwalter weiß telefonisch sowie per Email Bescheid
Am besten immer schriftlich inkl. Fristsetzung.
Gruß
Maja
Alles in allem hast du die Fragestellung nicht so ganz verstanden, bzw die Zusammenhänge nicht gesehen
Hallo,
Alles in allem hast du die Fragestellung nicht so ganz
verstanden, bzw die Zusammenhänge nicht gesehen
Wie kommst Du denn auf die Idee?
Wenn eine Unterbeheizung vorliegt muß der Mieter die beweisen, dafür habe ich Dir Werkzeuge an die hand gegeben.
Werden allerdings 20°C erreicht, liegt vermutlich keine Unterbeheizung vor und somit gibt es keinen Grund zu mindern oder für den VM etwas zu verändern.
Für einen Säugling gibt es keine Vereinbarungen dem Gesetz nach.
Gruß
Maja
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