Hauptmieter vs. 2 Untermieter

Hallo allerseits!

Mir ist da letzt eine sehr merkwürdige Frage begegnet, die mich ziemlich ins Grübeln versetzt hat. Folgender Fall:

Eine 3 Personen WG, von denen einer der Hauptmieter (i. F. HM abgekürzt) sei und die anderen beiden bei diesem zur Untermiete (i. F. UM abgekürzt) wohnen. Der HM sei der Meinung, da er ja nun auch der HM ist, sei es „seine“ Wohnung und was er gerne möchte sei auch so einzuhalten (mittlerweile scheinbar mehrere Punkte mit denen die UM’s nicht einverstanden seien).
Insgesammt scheint „sehr dicke Luft“ zu herrschen. Ein vernünftiges Gespräch sei, wenn auch von beiden Seiten häufiger gewünscht, nie so ausgegangen, dass der Haussegen wieder gerichtet worden wäre. Nun käme das Verhalten des HMs scheinbar so schlecht an, dass inzwischen eine Diskussion mit vielen (u. a. auch externen, nicht-Beteiligten) entsanden sei, ob es möglich wäre den HM auf rechtlichem Wege dazu zu bewegen aus der WG ausziehen zu müssen.

Rechtlich gesehen sei die Untervermietung einwandfrei bis auf, dass die UM’s nicht bei der Hausverwaltung gemeldet wären und der HM wesentlich mehr Miete von den UM’s für deren Zimmer verlange, als diese eigentlich Wert seien.
Auch sei die Größe der Zimmer abweichend von den Daten die im Vertrag des HMs stünden (bei beiden jeweils „ca.-Angaben“, die zusätzlich auf dem Papier noch 1qm größer gemacht wären).

Wäre in solch einem Fall tatsächlich rechtlich etwas zu unternehmen von „alle Verträge angleichen“ bis „den HM aus der Wohnung heraus zu bekommen“?

lg
bombaaa

Hallo,

Rechtlich gesehen sei die Untervermietung einwandfrei bis auf,
dass die UM’s nicht bei der Hausverwaltung gemeldet wären

das kann ein fristloser Kü-Grund sein, da für die Untervermietung die Erlaubnis des VM erforderlich ist.

und
der HM wesentlich mehr Miete von den UM’s für deren Zimmer
verlange, als diese eigentlich Wert seien.

Vertragsgreiheit. Der Miethöhe haben die Untermieter ja zugestimmt.

Auch sei die Größe der Zimmer abweichend von den Daten die im
Vertrag des HMs stünden (bei beiden jeweils „ca.-Angaben“, die
zusätzlich auf dem Papier noch 1qm größer gemacht wären).

1 qm reicht nicht. Es müssen glaube ich 5% sein.

Wäre in solch einem Fall tatsächlich rechtlich etwas zu
unternehmen von „alle Verträge angleichen“ bis „den HM aus der
Wohnung heraus zu bekommen“?

Als Untermieter sehe ich keine rechtlich einwandfreie Chance, den HM raus zu bekommen. Der HM hat einen Vertrag mit dem VM, und die UM mit dem HM, das Vertragsverhältnis zw. HM und VM geht den UM nichts an.

TM

also wäre die einzige Möglichkeit wenn die UM’s zur eigentlichen Hausverwaltung gehen und dies dort anzeigen, denke ich mal…

Dann bleibt halt nur die Frage ob diese dann automatisch auch gehen müssten oder ob’s da auf die Hauptverwaltung bzw. Verhandlung mit dieser ankommt?

Dann bleibt halt nur die Frage ob diese dann automatisch auch
gehen müssten oder ob’s da auf die Hauptverwaltung bzw.
Verhandlung mit dieser ankommt?

Endet der Hauptmietvertrag, dann endet auch der UM-Vertrag. Allerdings müsste der VM dann gg. die UM Räumungsklage einreichen, falls diese nicht ausziehen.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html
http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf

Natürlich steht es dem VM frei, mit den bisherigen UM einen Vertrag abzuschließen. Aber Vorsicht bei gemeinsamen Mietverträgen!

TM

Vielen Dank, so inetwa hatte ich mir das auch schon vorgestellt…

Achso… Frohes neues noch :wink: