NK-Abrechnung wie beweisen lassen

Guten Tag,

ich habe mir eine Situation ausgedacht und mich würde interessieren wie in dieser rein erfunden Situation der Fall geklärt werden kann.

Angenommen ein VM eines großen Gebäudes vermietet an mehrere Personen Gebäudeteile zB Zimmer. Alle bis auf einen zahlen einen Pauschalpreis für die NK.

Nun hat die Stadtverwaltung eines Tages vor der Tür gestanden und gesagt sie wolle den Stromzähler ablesen. Der Mieter der nicht Pauschal die NK zahlt machte auf uns lies den Mitarbeiter der Stadt rein, in dem Gespräch wurde der Zählerstand vom 31.12.2007 mit sagen wir mal 1000KW angegeben.

Jetzt steht der Zähler bei 2910KW.

Nun, ca 3 Wochen später kommt der VM mit einer NK-Abrechnung für den Strom, der Mieter der nicht pauschal abgerechnet wird und zum 01.06.08 eingezogen ist soll nun 2000KW an Stromkosten zahlen.
Auf der Abrechnung wurden auch geschätzte Pauschalen für die anderen Mieter angegeben, zusammen etwa 500KW.

Nun fragte der Mieter den VM " Wie es sein kann dass der Verbrauch rechnerisch bei 2500KW liegt aber laut Stromzähler nur 1910KW sind.
Der VM darauf hin Es hat alles seine richtigkeit.

Nun meine Frage: Kann man das widerlegen? Und wenn wie würde man das machen? Die Heizung zB lief auch über diesen Zähler und man kann davon ausgehen dass auch ab und zu die anderen was verbrauchen.

Wie verhält sich sowas im Strafrecht, kann man hier von Betrug sprechen?

Danke

Daniel

Hallo,

kommt auch darauf an, was und wie es im MV vereinbart ist.

Nun fragte der Mieter den VM " Wie es sein kann dass der
Verbrauch rechnerisch bei 2500KW liegt aber laut Stromzähler
nur 1910KW sind.
Der VM darauf hin Es hat alles seine richtigkeit.

Meines Wissens darf dem M nur verlangt werden, was er wirklich verbraucht hat. Wenn nun einige M Pauschalen zahlen, bin ich der Meinung, dass dann zumindest dem M der per Verbrauch abgerechnet wird, auch ein eigener Stromzähler zusteht.

Bei NK-Pauschalen (nicht Vorauszahlungen!) haben weder M noch VM Anspruch auf Abrechnung.
Werden aber Vorauszahlungen geleistet, hat man auch Anspruch auf eine korrekte Abrechnung, sprich eigene Stromzähler.

Nun meine Frage: Kann man das widerlegen? Und wenn wie würde
man das machen? Die Heizung zB lief auch über diesen Zähler
und man kann davon ausgehen dass auch ab und zu die anderen
was verbrauchen.

Es gibt Tabellen für Durchschnittsverbräuche nach Haushaltsgrößen.
TM

hier ein Link:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Betriebskosten%2…

Im MV und der Abrechnung muss ja der Verteilerschlüssel angegeben werden.

Bei einem Gesamtverbrauch von 1910 KW aller Mieter, kann es natürlich nicht sein, dass ein M mehr zahlt, als tatsächlich verbraucht wurde.

Wenn für die anderen M insgesamt 500 kw angesetzt werden (was ich für absolut unrealistisch halte, selbst wenn es nur 2 Mieter sind) , muss dieser Schätzwert auch dem anderen Mieter zu Grunde gelegt werden, und zusätzlich noch die 7 Monate (Einzug im Juni) berücksichtigt werden.

Mein Rat, zum Anwalt oder Mieterverein gehen

TM