Mietnomaden?

Moin,

Vermieter A hat die Befürchtung, daß es nun auch ihn erwischt hat mit Mietnomaden. Bisher (4 Monate) kam die Miete incl. Ratenzahlung für Küche - allerdings meist verspätet.

Nunmehr ist die Miete für Januar sowie die Ratenzahlung ausgeblieben, Mieter B geht nicht an Festnetztelefon und die Handynummer existiert nicht mehr.

Daher würde Vermieter A gern wissen, ab wann eine fristlose Kündigung möglich ist bzw. ab wann eine ordentliche, denn auf Dauer sucht B vernlässliche Mieter zumal die Wohnung wirklich TOP ist.

Ab wann ist eine Räumungsklage fällig und kann diese sich hinzögern weil die Familie 4 Kinder hat?

Gruß

Bernd

Hi,

Ab wann ist eine Räumungsklage fällig und kann diese sich
hinzögern weil die Familie 4 Kinder hat?

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/mietnomade…
http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/raeumungsk…
http://www.google.de/search?q=mietnomaden&ie=utf-8&o…

TM

Moin,

Auch Moin,

Vermieter A hat die Befürchtung, daß es nun auch ihn erwischt
hat mit Mietnomaden. Bisher (4 Monate) kam die Miete incl.
Ratenzahlung für Küche - allerdings meist verspätet.

Nunmehr ist die Miete für Januar sowie die Ratenzahlung
ausgeblieben, Mieter B geht nicht an Festnetztelefon und die
Handynummer existiert nicht mehr.

Kann dass sein, dass du etwas überreagierst? 6 Tage Rückstand ist nicht wirklich ein Indiz dafür, dass man es mit einem Mietnomaden zu tun hat.

Daher würde Vermieter A gern wissen, ab wann eine fristlose
Kündigung möglich ist bzw. ab wann eine ordentliche, denn auf
Dauer sucht B vernlässliche Mieter zumal die Wohnung wirklich
TOP ist.

2 Monate Rückstand für fristlos. weiteres vertragswidriges Verhalten nach Abmahnung (aber nur wenn der Richter vermieterfreundlich ist)

Ab wann ist eine Räumungsklage fällig und kann diese sich
hinzögern weil die Familie 4 Kinder hat?

1 Jahr mal vorsichtigt geschätzt, aber auch nur wenn die Familie eine Wohnalternative findet. Eine Familie mit 4 Kindern wird kein Richter auf die Straße setzen.
Ich würde dir raten vom Vermieten weiterhin abzusehen.

Gruß

Bernd

vnA

Hallo,

der VM kann dem M fristlos kündigen, wenn an 2 aufeinanderfolgenen Terminen keine Miete oder nur ein geringer Teil gezahlt wird:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Dann muß man sich fix an die Räumungsklage machen.

Oder man versucht es mit der Berliner Räumung
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_4_3_2.html
oder
http://www.focus.de/finanzen/news/mietrueckstaende-k…

Gruß
Maja

Moin,

danke erstmal für die Info´s.

JEtzt noch die Frage - wie sieht es mit einer noralen Kündigung aus? Reicht schon, daß die ersten Zahlungen verspätet kamen und jetzt scheinbar keine für eine Kündgung?

Gruß
Bernd

Hi,

JEtzt noch die Frage - wie sieht es mit einer noralen
Kündigung aus? Reicht schon, daß die ersten Zahlungen
verspätet kamen und jetzt scheinbar keine für eine Kündgung?

Nein, was durch das Lesen der gelieferten Infos eigentlich klar sein müsste.

Ich persönlich empfehle jedem VM und Mieter, sich bez. der grundlegenden Rechte ein bisschen schlau zu machen :wink: Ist mit Inernet ja nicht sehr schwierig.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/index.html

TM

TM