Abrechnung nach qm, trotz Wasseruhren

Mieter A wohnt in einer Mietwohnung bei der Vermietung B.
Die Wohnungen besitzen alle Wasseruhren, Kaltwasser, wie auch Warmwasser.
Nachdem Mieter A nochmal genau auf seine letzte Jahresabrechnung geschaut hat, ist ihm aufgefallen, das Kaltwasser nach qm abgerechnet wird und nur Warmwasser nach Kubik.
Wie ist dies zu erklären und wieso besitzt die WHG dann Kaltwasserzähler, wenn die Wohnung eh nach qm berechnet wird?
Gibt es dafür eine logische Erklärung und Begründung?

Glaube solch ähnliches Thema gab es schon mal, aber leider konnte ich darauf nicht mehr antworten.

Mieter A wohnt in einer Mietwohnung bei der Vermietung B.
Die Wohnungen besitzen alle Wasseruhren, Kaltwasser, wie auch
Warmwasser.
Nachdem Mieter A nochmal genau auf seine letzte
Jahresabrechnung geschaut hat, ist ihm aufgefallen, das
Kaltwasser nach qm abgerechnet wird und nur Warmwasser nach
Kubik.
Wie ist dies zu erklären

Nach der 2.Heizkostenverordnung muss Warmwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

und wieso besitzt die WHG dann
Kaltwasserzähler, wenn die Wohnung eh nach qm berechnet wird?
Gibt es dafür eine logische Erklärung und Begründung?

das ist reine Spekulation: es muss damit gerechnet werden, dass irgendwann auch das Kaltwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss, was bereits häufig gefordert wird. In diesem Fall müssten alle Wohnungen nachträglich mit entsprechenden Uhren ausgestattet weren, was im Badbereich recht aufwendig wäre…zerstörte Fliesen, Vorwandmontagen demontieren. Wenn man neue Bäder einbaut, beträgt der Mehraufwand für eine zusätzliche Uhr, selbst wenn man sie erst später braucht, ca. 70 gut angelegte Euro.

gruß n.

Also, wie ich ja bereits schreib, besitzt die WHG von Mieter A eine Kaltwasseruhr die auch zählt und jedes Jahr abgelesen wird, sowie alle Wohnungen der Vermietung B, die aber schon voll modern renoviuert und konstruiert und umgebaut wurden.
Bis heute wurde leider das Kaltwasser immernoch nach qm berechnet, was sich Mieter A aber nicht erklären kann, da ja die Wasseruhren zählen und auch jährlich abgelesen werden aber auf der Abrechnung nur immer QMabrechnung steht.
Sonst würde das ja bedeuten, das Mieter A momentan soviel Wasser verbrauchen kann wie ihm beliebt, da es ja eh nur nach qm berechnet wird.

  • Wasseruhren, sofern sie benutzt werden, müssen geeicht sein; d.h. Austausch alle 6 Jahre. Macht Mühe.
  • Die Abrechnung des Kaltwassers nach Verbrauch kostet Geld und ist aufwändig, da evtl. noch Wasser an anderen Zapfstellen:Garten Treppenhausreinigung, Heizung, Gemeinschaftswaschküche u.ä. verbraucht wird.
    Einfacher ist es die Wasserkosten nach der Wasserwerksrechnung und qm-Anteil berechnen.

Warum Kaltwasser abgelesen wird? Vermutlich weiß der Ableser nicht, dass nur WW gebraucht wird.

gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sofern Mieter A informiert ist, werden die Wasseruhren regelmäig ausgetauscht.
Aber dies wäre eine Option mit der Abrechnung, nur wenn die Abrechnung nach Verbrauch wirklich teurer wäre als üer QM, wieso wurden dann Wasseruhren verbaut die sogar zählen?
Die Miete dieser Uhr kostet ja sicherlich auch Geld.
Könnte Mieter A nicht mal Vermietung B fragen, wieso dies so gehandhabt wird une eventuell um eine Änderung bitten?
Obwohl man ja von den Vor-und Nachteilen absehen sollte, was davon nun besser ist, keine Ahnung…
Da Mieter A mit 4 Personen in einer 3- Raum-Wohnung wohnt wäre der Wasserverbrauch nach Wasseruhr sicherlich höhe als angemessen, so das es nach qm ja egal ist, wieviel die verbrauchen, wird ja eh nur so abgerechnet, anders herum ist es natürlich so, wenn die Familie wenig Wasser verbraucht, das sie dennoch immer viel zahlen, da es nach qm geht.

Sofern Mieter A informiert ist, werden die Wasseruhren
regelmäig ausgetauscht.

Das die WWuhren ausgetauscht werden - klar; aber verblüffend und schwachsinnig wäre in der Tat wirklich der Austausch der KWuhren.
Es müßte geprüft werden, ob die Kosten dafür in der Betr.kostenabrechnung abgerechnet werden.

Als weitere Mögl. warum KW nicht nach Verbrauch abgerechnet würde, wäre:

  • qm Umlage v. KW wäre in einigen Mietverträgen verankert.
  • das Haus ist in Eigentumswohnungen aufgeteilt und es gibt keine entsprechende Mehrheit der Eigentümer

gruß n.

Hi,

Mieter A wohnt in einer Mietwohnung bei der Vermietung B.
Die Wohnungen besitzen alle Wasseruhren, Kaltwasser, wie auch
Warmwasser.
Nachdem Mieter A nochmal genau auf seine letzte
Jahresabrechnung geschaut hat, ist ihm aufgefallen, das
Kaltwasser nach qm abgerechnet wird und nur Warmwasser nach
Kubik.
Wie ist dies zu erklären

Nach der 2.Heizkostenverordnung muss Warmwasser
verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

und wieso besitzt die WHG dann
Kaltwasserzähler, wenn die Wohnung eh nach qm berechnet wird?

Schaue doch mal im Mietvertrag nach, der gilt!

Gibt es dafür eine logische Erklärung und Begründung?

Ja, eine Bekannte hat deshalb schon mal einen Prozess verloren. Der Richter zeigte ihr einfach den Mietvertrag, wo keinerlei Verbrauchsberechnung vorgesehen war. Eine Revision war nicht zugelassen…

das ist reine Spekulation: es muss damit gerechnet werden,
dass irgendwann auch das Kaltwasser verbrauchsabhängig
abgerechnet werden muss, was bereits häufig gefordert wird. In
diesem Fall müssten alle Wohnungen nachträglich mit
entsprechenden Uhren ausgestattet weren, was im Badbereich
recht aufwendig wäre…zerstörte Fliesen, Vorwandmontagen
demontieren. Wenn man neue Bäder einbaut, beträgt der
Mehraufwand für eine zusätzliche Uhr, selbst wenn man sie erst
später braucht, ca. 70 gut angelegte Euro.

Nach den Richter dürfen die Wasseruhren für die pritate Information der Wasserentnahme benutzt werden. Dafür könnte man sogar eine Moderniesierungserhöhung vornehmen und die Erneuerung der Kalt-Wasseruhren darf der M ebenso tragen :frowning:

vlg MC